Gut beraten in Sachen Betriebssicherheit und ArbeitsschutzSicher ist sicher
Wenn es darum geht, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden, sind Sie als Unternehmer in der Pflicht. Zahlreiche Vorschriften gelten Ihrem Schutz und dem Ihrer Mitarbeiter.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Arbeitssicherheitsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen machen dabei klare Vorgaben.
Die Pflichten für jeden Arbeitgeber sind:
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung
- Ersthelfer
- Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Betreuung
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern brauchen außerdem:
- Sicherheitsbeauftrage
- Arbeitsschutzausschuss
Damit Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite sind, beraten wir Sie gerne.