
Die Handwerkskammer Konstanz - eine für alle
Die Handwerkskammer Konstanz vertritt die Handwerker der Region
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Handwerkskammer Konstanz weder eine Behörde noch ein Unternehmen, sondern eine Art Verband. Sie beruht auf der verpflichtenden Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe und übernimmt hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung.
Die Handwerkskammer Konstanz ist für alle Handwerksbetriebe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis da. Vorrangig, um die Interessen des ganzen Handwerks zu vertreten sowie das Handwerk in Zusammenarbeit mit den gewählten, ehrenamtlichen Vertretern aus den jeweiligen Gewerken zu verwalten.
Als verlängerter Arm des Wirtschaftsministeriums sorgt die Handwerkskammer dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen, die von Gesetz und Handwerksordnung vorgegeben sind, eingehalten werden.
Die inneren Strukturen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind vom Gesetzgeber bestimmt. Es gibt eine doppelte Führungsspitze aus Hauptamt und Ehrenamt. Dem hauptamtlich bestellten Hauptgeschäftsführer steht das Präsidium zur Seite, das sich aus ehrenamtlichen Vertretern zusammensetzt. Gleichzeitig gehört das Präsidium zu den konstituierenden Organen der Handwerkskammer, zu denen auch die Vollversammlung, der Vorstand sowie verschiedene Ausschüsse zählen.
Service-Zentrum des regionalen Handwerks
Die Handwerkskammer Konstanz ist neben Verwaltung und Interessenvertretung vor allem auch das Servicezentrum des regionalen Handwerks. In der Kreis-, Landes-, Bundes- und Europapolitik setzt sich die Handwerkskammer für das Handwerk ein und berät Mitgliedsbetriebe in allen Fragen rund um die Ausbildung, Weiterbildung, bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen oder umwelttechnischen Fragen.
Was macht die Handwerkskammer? Unsere Aufgaben im Überblick
Sinn und Zweck der Handwerkskammer ist es, neben klar definierten hoheitlichen Aufgaben, den Mitgliedsbetrieben so viele Vorteile wie möglich zu schaffen.
Die gesetzlichen Aufgaben und Ziele einer Handwerkskammer sind in der Handwerksordnung (HwO) definiert. Dort ist auch festgelegt welche Pflichtaufgaben die Kammer wahrnehmen muss. Doch die Handwerkskammer will mehr erreichen: Mit ihrer Lobbyarbeit und ihrem breiten Serviceangebot sorgt sie dafür, dass die Unternehmen der Region möglichst erfolgreich sein können.
Das bedeutet, dass die Unternehmer durch die Handwerkskammer beispielsweise selbst bestimmen können, wie die Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen aussehen muss, um auch in Zukunft erfolgreich im Wettbewerb zu bestehen. Die Kammer kann eine auf das Handwerk zugeschnittene Beratungsstruktur, Ausbildungsstätten und Interessenvertretung einrichten.
Zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer gehören:
- Führung der Handwerksrolle
- Führung der Lehrlingsrolle
- Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen
- Regelung der Berufsausbildung
- Erlass von Prüfungsordnungen
- Bildung von Prüfungsausschüssen
- Durchführung von Prüfungen
- Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
- Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Erstellung von Gutachten
- Konjunkturberichterstattung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Berater helfen bei Fragen rund um die Themen:
- Betriebsberatung
- Umweltberatung
- Technologieberatung
- Rechtsberatung
- Ausbildungsberatung
- Fachkräftesicherungsberatung
- Außenwirtschaftsberatung
- Meisterschulen
- gewerblich-technische Weiterbildungen
- Betriebswirtschaftlicher Studiengang
- Management-Seminare
- Marketing-Training
- Seminare für Führungskräfte
- u.v.m.
Ihre Mitgliedschaft: So funktioniert’s
Wer als Handwerker selbständig arbeiten möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden und in der Handwerksrolle eintragen lassen. Für zulassungspflichtige Handwerke, die in der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind, gelten bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen. Bei handwerksähnlichen Gewerben ist kein Qualifikationsnachweis nötig.
Das Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz unterstützt Sie bei allen Formalitäten rund um Anmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle.
Wollen Sie sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk (HwO Anlage A) eintragen lassen, müssen Sie die Qualifikationsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllen und die Verfügbarkeit eines technischen Betriebsleiters nachweisen, falls Sie das nicht selbst sind.
Wollen Sie sich mit einem zulassungsfreien Handwerk (HWO Anlage B1) in einem der handwerksähnlichen Gewerbe (HWO Anlage B2) eintragen lassen, brauchen Sie keinen Qualifikationsnachweis.
- Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
- Gleichwertige Prüfung, zum Beispiel Diplom oder Techniker
Falls Sie als Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst der technische Betriebsleiter sind, sondern ein Mitarbeiter, müssen Sie neben dessen Qualifikation auch die Anstellung im Betrieb für die Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen. Dazu benötigen wir
- Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnis des technischen Betriebsleiters
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Meldebestätigung der Krankenkasse des angestellten technischen Betriebsleiters
- Betriebsleitererklärung
Der Mitgliedsbeitrag
Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Dabei gilt:
- Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt.
- Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen und in der Deutschen Handwerks Zeitung und auf unserer Website unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartnerin:
Jutta Töbich
Finanzen und Controlling
Handwerkskammerbeitrag und Ausbildungsfinanzausgleich
Fax 07531 205-6369
jutta.toebich--at--hwk-konstanz.de
Unser Selbstverständnis
Die Handwerkskammer Konstanz unterstützt rund 12.000 Betriebe im Handwerk zwischen Hochrhein, Schwarzwald und Bodensee. In enger Verzahnung von Ehren- und Hauptamt vertritt die Kammer das Gesamtinteresse des Wirtschaftsbereichs Handwerk in Politik und Gesellschaft.
Unsere Mitarbeiter/-innen und Dozent/-innen...
- sind begeisterungsfähig mit Lust auf Leistung
- zeigen Herzlichkeit aus innerer Überzeugung und pflegen einen vertrauensvollen Umgang mit Schülern, Kunden und Kollegen
- arbeiten mit verständlichen Zielvorgaben
- respektieren unsere Schüler, Teilnehmer, Kunden und Kollegen im Rahmen unseres Wertesystems und unserer Ziele
- erbringen eine überdurchschnittliche, professionelle Leistung, gefördert durch berufliche und persönliche Weiterbildung
- sind fähig zu Innovationen und engagieren uns bei Veränderungen und laufenden Verbesserungen, fördern mit Selbstdisziplin unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- empfinden konstruktive Kritik als förderlich, sind bereit für Kritik und üben auch Kritik
- gestalten unser Miteinander und Füreinander klar und konsequent, offen und ehrlich
Organe und Ehrenamt
Die Handwerkskammer verfügt über eine doppelte Führungsspitze aus Hauptamt und Ehrenamt. Dem hauptamtlich bestellten Hauptgeschäftsführer, Georg Hiltner (im Bild links), steht das Präsidium mit Präsident Werner Rottler (im Bild rechts) zur Seite, das sich aus ehrenamtlichen Vertretern zusammensetzt.
Zugleich gehört das Präsidium dem Vorstand und der Vollversammlung an. Die Organe der Handwerkskammer sind die Vollversammlung, der Vorstand sowie die Ausschüsse.
Die Handwerkskammer ist auf einer demokratischen Basis aufgebaut. Die ehrenamtlich tätige Vollversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Handwerkskammer. Sie wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Kammer gewählt.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz setzt sich aus 39 Mitgliedern zusammen, 13 Arbeitnehmervertreter und 26 Vertreter der Selbständigen.
Sie bestimmen maßgeblich die Grundsatzentscheidungen der Kammer und entscheiden unter anderem über den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, die Grundbeiträge und den Umlagesatz. Außerdem wählt die Vollversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten, den Vorstand und die Ausschussmitglieder.
Derzeitiger Präsident der Handwerkskammer Konstanz ist Werner Rottler, Vizepräsident aus den Reihen der Selbständigen ist Thomas Kaiser, Vizepräsident der Arbeitnehmerseite ist Claus Aberle.
Tagesordnung der letzten Vollversammlung (05.10.2020)
Der Präsident und zwei Vizepräsidenten bilden das Präsidium der Handwerkskammer Konstanz. Es wird aus den Reihen der Vollversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Seit Dezember 2019 ist Werner Rottler Präsident der Handwerkskammer Konstanz. Der 55-jährige Schornsteinfegermeister aus Villingen-Schwenningen vertritt in diesem Ehrenamt die Interessen von rung 12.500 Handwerksbetrieben in den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Rottweil, Tuttlingen sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zwei Vizepräsidenten stehen dem Präsidenten zur Seite. Thomas Kaiser vertritt als Betriebsinhaber die Arbeitgeberseite. Claus Aberle kommt aus den Reihen der Arbeitnehmer.
Georg Hiltner
Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz
Raimund Kegel
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz
Der Präsident, zwei Vizepräsidenten und sechs weitere Mitglieder bilden den Vorstand der Handwerkskammer Konstanz. Er wird aus den Reihen der Vollversammlung für fünf Jahre gewählt.
Ein Drittel der ehrenamtlichen Mitglieder sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der restliche Vorstand setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberseite zusammen. Ein Vizepräsident kommt aus den Reihen der Arbeitnehmer, der andere Vizepräsident muss ein Betriebsinhaber, also Arbeitgeber sein.
Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Er legt die Richtlinien fest und bereitet die Sitzungen der Vollversammlung vor.
Werner Rottler (Präsident)
Schornsteinfegermeister
aus Villingen-Schwenningen
Carmen Riedmüller
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterin aus Moos
Ulrich Binder
Diplom-Ingenieur aus Tuttlingen
Thomas Kaiser (Vize-Präsident/AG)
Gas-/Wasserinstallateurmeister
aus Waldshut-Tiengen
Bernhard Blenkle
Diplom-Ingenieur aus Bräunlingen
Andreas Frank
Maurermeister aus Rottweil
Claus Aberle (Vize-Präsident/AN)
Kraftfahrzeugmechaniker aus Rielasingen-Worblingen
Björn Adler
Karosseriesattler aus Villingen-Schwenningen
Carola Kunturis
Konditormeisterin aus Mühlhausen-Ehingen
Rechtsgrundlagen
Stark in der Region
Auf einer Grundfläche von 4.478 Quadratkilometern erstreckt sich im südlichen Teil von Baden-Württemberg der Bezirk der Handwerkskammer Konstanz – von Bad Säckingen im Westen bis Konstanz im Osten und von Waldshut-Tiengen im Süden bis Oberndorf im Norden.
In dieser Region zwischen Schwarzwald, Hochrhein und Bodensee stellt das Handwerk eine wichtige Säule der Wirtschaft dar. Knapp 70.000 Beschäftigte arbeiten hier in rund 12.000 Handwerksbetrieben.
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick (Stichtag: 31.12.2019)
- Mitgliedsbetriebe: 12.347
- Beschäftigte: ca. 70.000
- Auszubildende: 4.343
- Ausbildungsberechtigte Betriebe: 5.836
- Ausbildende Betriebe: 2.085
- Delegierte Ausschüsse: 56
- Ordentliche Mitglieder: 178
- Stellvertretende Mitglieder: 300
- Persönliche Beratungen: 428
- Ausbildungsbegleitungen: 84
- Gesellenprüfungen: 1.342
- Meisterprüfungen: 301
- Kaufmännische Fortbildungsprüfungen: 174
- AEVO: 185
- Technische Fortbildungsprüfungen: 80
- 82 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- 90 ordentliche Mitglieder, 112 stellvertretende Mitglieder
in 18 Meisterprüfungsausschüssen - 63 ordentliche Mitglieder, 125 stellvertretende Mitglieder
in 21 kammereigenen Prüfungsausschüssen
- Arbeitsrecht: 1.574
- Sozialrecht: 70
- Wettbewerbsrecht: 165
- Schweiz: 450
- sonstiges Ausland: 69
- Betriebswirtschaftliche Beratungen: 1.189
- Personalberatung: 115
- Umweltberatungen: 420
- Technologie- und Innovationsberatungen: 248
- Fachkräftebörse: 106 Angebote
- Betriebsbörse der HWK: 92 Angebote, 15 Nachfragen
- Betriebsbörse nexxt-change: 94 Angebote, 18 Nachfragen
Amtliche Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer Konstanz werden in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) veröffentlicht. Einer Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung ist die Aufnahme der Bekanntmachung auf der Website www.hwk-konstanz.de unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen gleichgestellt.
- Änderung der Bezeichnung der Fortbildungsprüfungsordnung „Geprüfte/r Arbeitsvorbereiter/in im Handwerk“ in „Handwerks- und Produktionsmanager/in“ (18. Dezember 2020)
- Änderung des Gebührenverzeichnisses wegen Änderung der Bezeichnung der Fortbildungsprüfung „Geprüfte/r Arbeitsvorbereiter/in im Handwerk“ in „Handwerks- und Produktionsmanager/in“ (18. Dezember 2020)
- Änderung des Gebührenverzeichnisses – Ergänzung Gebühr Meisterprüfung Teil I (18. Dezember 2020)
- Sonderbeitrag Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) 2020 (06. November 2020)
- Überbetriebliche Ausbildung Fachverkäufer-/in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei (13. März 2020)
- Handwerkskammerbeitrag 2020 (13. März 2020)
Wir sind zertifiziert
Die Handwerkskammer ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit wird bestätigt, dass sie den internationalen Standards und Normen einer modernen entwicklungsfähigen Organisation gerecht wird.