Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzausschuss - Pflicht bei mehr als 20 MitarbeiternMehr heißt mehr

Sie beschäftigen mehr als 20 Mitarbeiter? Dann müssen Sie sowohl einen Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb bestimmen, als auch einen Arbeitsschutzausschuss bestellen.

Der Sicherheitsbeauftragte ersetzt nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter mit spezieller Ausbildung der Berufsgenossenschaft, die schriftlich bestimmt sind und ehrenamtlich arbeiten. Sie unterstützten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Unfallschutzes und tragen keinerlei zivil- und strafrechtliche Verantwortung.

Der Arbeitsschutzausschuss tagt vierteljährlich und setzt sich, laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aus Arbeitgeber oder einem Beauftragten, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten und zwei Betriebs- beziehungsweise Personalratsmitgliedern, wenn vorhanden. Die Aufgabe des Ausschusses ist es, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.