Zwei Männer mit Blättern in der Hand
Falk Heller/argum

AusbildungBerufsausbildungsvertrag digital

Sie haben sich dazu entschlossen, auszubilden. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!

Wenn Sie einen geeigneten Kandidaten gefunden haben, kann es ganz schnell gehen: Seit 2024 können Sie Ihre Berufsausbildungsverträge selbst am Computer ausfüllen und zum Unterschreiben ausdrucken. Mit allen notwendigen Unterschriften und zusätzlichen Dokumenten reichen Sie die originalen Vertragsexemplare dann bei uns per Post ein. Wir werden den Vertrag prüfen und Ihnen die Vertragsausfertigungen zusammen mit dem Eintragungsbescheid zurücksenden.

So reichen Sie den Berufsausbildungsvertrag ein

1. Vertragsdatei herunterladen

Im ersten Schritt laden Sie die Datei „Berufsausbildungsvertrag“ herunter. Dabei handelt es sich um ein beschreibbares PDF, das Sie bequem direkt am Rechner ausfüllen können. Das Ausfüllen auf dem Smartphone oder Tablet ist zwar möglich, aber nicht empfehlenswert.

2. Vertragsdatei ausfüllen und ausdrucken

Bitte füllen Sie die Felder auf den Seiten 1 und 2 des Vertrags möglichst vollständig aus.

Aktuelle Informationen zu Vergütung und Berufsschulstandort erhalten Sie im Berufe A-Z und Informationen zum Urlaubsanspruch auf einer extra Seite. Weitere Informationen zum korrekten Ausfüllen der einzelnen Vertragsfelder finden Sie ebenfalls auf einer eigenen Seite: Ausfüllhilfen für das Vertrags-PDF.

Nach dem vollständigen Ausfüllen drucken Sie alle 8 Seiten des Vertrags aus. Sie brauchen insgesamt 4 Ausfertigungen des Berufsausbildungsvertrags.

3. Ausbildungsvertrag unterschreiben

Unterzeichnen Sie alle 4 Ausfertigungen des Vertrags inkl. des Antrags auf Eintragung (Seite 2 des Vertragsdokuments). Lassen Sie alle 4 Vertragsausfertigungen (für die Handwerkskammer, für den Betrieb, für den/die Auszubildende/n und zur weiteren Verwendung) von allen weiteren Vertragsparteien unterschreiben. Die Vertragsparteien sind: Betriebsinhaber/in, Ausbilder/in (falls abweichend von Inhaber/in), Auszubildende/r und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter (bei minderjährigen Auszubildenden).

4. Ausbildungsvertrag mit weiteren Dokumenten versenden

An die Handwerkskammer Konstanz (Ausbildung und Prüfung, Webersteig 3, 78462 Konstanz) senden Sie nun die folgenden Unterlagen:

  • 4 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsverträge inkl. des Antrags auf Eintragung (Seite 2)
  • Bei Auszubildenden unter 18 Jahren: eine gut lesbare Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Nur mit dieser Anlage kann der Lehrvertrag eingetragen werden.
  • Bei einer Lehrzeitverkürzung oder vorausgegangener Ausbildung bitte, sofern bereits vorliegend, die entsprechenden Nachweise (Schulzeugnis, Lehrzeitbescheinigung, Abschlussprüfungszeugnis)

Eine frühzeitige Zusendung ist wichtig, damit Ihr/e Auszubildende/r rechtzeitig zur ÜBA eingeladen und für den richtigen Prüfungszeitraum berücksichtigt wird. Der Postweg ist unerlässlich, damit die Originale entsprechend abgezeichnet werden können.

Bei Fragen zum digitalen Berufsausbildungsvertrag helfen wir gerne weiter.

 


Ihre Ansprechpartnerinnen

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Kathrin Löble

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-354

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