Sicherheitsunterweisungen beugen Unfälle vorGut informiert

Mindestens einmal im Jahr muss für Ihre Mitarbeiter eine Sicherheitsunterweisung auf dem Programm stehen, unabhängig davon, ob sich das Gefährdungspotenzial verändert hat oder nicht. Eine Sicherheitsunterweisung ist auch notwendig, wenn eine Tätigkeit aufgenommen wird, sich Aufgabenbereich, Arbeitsmittel oder Technologien verändern.

Die Unterweisungen sollen die Mitarbeiter für Gefahren sensibilisieren, die mit einzelnen Arbeitsplätzen oder auch einzelnen Tätigkeiten verbunden sind. Die Themen: arbeitsplatzbezogene Gefährdungen, Verhaltensregeln, Schutz- und Notfallmaßnahmen, geltende Vorschriften und Regeln.

Die Unterweisung:

  • Muss mündlich stattfinden.
  • Muss in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache erfolgen.
  • Muss zumindest in Stichworten protokolliert werden.
  • Die Teilnahme muss von den Mitarbeitern mit Unterschrift bestätigt werden.
  • Sollte vom Vorgesetzten oder einer geeigneten Person gehalten werden.
  • Sollte am besten fünf Jahre lang nachgewiesen werden können. Ermittelnde Behörden wollen nach schweren Unfällen häufig die Protokolle überprüfen.