Kann ich das Privatgutachten vor Gericht als Beweismittel verwenden?

Ein Privatgutachten zählt vor Gericht als Parteivortrag. Es ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung. Wird das Privatgutachten bestritten - und dies wird in der Regel der Fall sein - ist der Richter verpflichtet Beweis zu erheben. Dies geschieht dann oftmals durch die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens. Kommt das Gerichtsgutachten zu einem anderen Ergebnis als das Privatgutachten, hat sich der Richter eingehend mit den Ergebnissen auseinander zu setzen und den Gutachter um eine Ergänzung zu bitten oder unter Vorhaltung des Privatgutachtens anzuhören. Im Zweifelsfall ist ein drittes Gutachten einzuholen. Die Kosten des Gerichtsgutachters trägt die unterlegene Partei. Ob die Kosten des Privatgutachtens der Gegenseite auferlegt werden können, ist eine Rechtsfrage, die im Einzelfall geklärt werden muss.