Ein Mann putzt ein Fenster
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Kostenfaktor SachverständigengutachtenKlarheit von Anfang an

Eine pauschale Aussage zu den Kosten, die bei der Beauftragung eines Sachverständigen anfallen, ist nicht möglich. Die Kosten hängen ebenso vom Umfang der Beauftragung wie von der Art der Tätigkeit selbst ab.

Soll ein gerichtliches Gutachten gefertigt werden, wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt. Dementsprechend erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Für die private Beauftragung gibt es ein kein Vergütungsgesetz. An das JVEG ist der Sachverständige nicht gebunden. Es empfiehlt sich daher, vor der Beauftragung mit dem Sachverständigen über die voraussichtlich anfallenden Kosten des sogenannten Privatgutachtens zu sprechen. Der Sachverständige rechnet in diesem Fall mit dem Auftraggeber direkt ab.