Ihre Mitgliedschaft

So funktioniert's!

Wer als Handwerker selbständig arbeiten möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden und in der Handwerksrolle eintragen lassen. Für zulassungspflichtige Handwerke, die in der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind, gelten bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen. Bei handwerksähnlichen Gewerben ist kein Qualifikationsnachweis nötig.

Das Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz unterstützt Sie bei allen Formalitäten rund um Anmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle.
Wollen Sie sich mit einem zulassungspflichtigen Handwerk (HwO Anlage A) eintragen lassen, müssen Sie die Qualifikationsvoraussetzungen der Handwerksordnung erfüllen und die Verfügbarkeit eines technischen Betriebsleiters nachweisen, falls Sie das nicht selbst sind.

Wollen Sie sich mit einem zulassungsfreien Handwerk  (HWO Anlage B1) in einem der handwerksähnlichen Gewerbe (HWO Anlage B2) eintragen lassen, brauchen Sie keinen Qualifikationsnachweis.



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 Alle Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle

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 Wissenswertes zum Ausbildungsfinanzausgleich (AFA)