Ausnahmen
In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmebewilligung (Paragraf 8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (Paragraf 7b HwO) erteilt werden. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung.
In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmebewilligung (Paragraf 8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (Paragraf 7b HwO) erteilt werden. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung.