Nachweis eines technischen Betriebsleiters

Falls Sie als Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst der technische Betriebsleiter sind, sondern ein Mitarbeiter, müssen Sie neben dessen Qualifikation auch die Anstellung im Betrieb für die Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen. Dazu benötigen wir

  • Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnis des technischen Betriebsleiters
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Meldebestätigung der Krankenkasse des angestellten technischen Betriebsleiters
  • Betriebsleitererklärung