Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Konstanz
Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Grundsätzlich gilt:
- Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt.
- Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen und in der Deutschen Handwerks Zeitung veröffentlicht (siehe amtliche Bekanntmachungen).