Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag der Handwerkskammer Konstanz

Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Grundsätzlich gilt:

  • Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt.
  • Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen und in der Deutschen Handwerks Zeitung veröffentlicht (siehe amtliche Bekanntmachungen).