Qualifikation des Inhabers, des Geschäftsführers oder des technischen Betriebsleiters

  • Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
  • Gleichwertige Prüfung, zum Beispiel Diplom oder Techniker

Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnisses bei, sofern Sie die Meisterprüfung nicht bei der Handwerkskammer Konstanz abgelegt haben.