Männlicher Hinterkopf vor Computerbildschirm.
HWK KN / Martin Bargiel

Berufsausbildungsvertrag digitalAusfüllhilfen für das Vertrags-PDF

Wir freuen uns, dass Sie ausbilden wollen und unser neues Angebot nutzen, den Berufsausbildungsvertrag digital auszufüllen. Falls Sie bei einem Feld unsicher sind, was eingetragen werden soll, klicken Sie einfach auf das entsprechende Stichwort.

Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, helfen wir Ihnen natürlich gerne persönlich.

Ärztliche Untersuchung

„nein“ ankreuzen bei volljährigen Auszubildenden. 

„ja“ ankreuzen, wenn der/die Auszubildende minderjährig ist. Jugendliche dürfen nur beschäftigt/ausgebildet werden, wenn sie zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung zur Berufseignung nachweisen können. Der Arzt muss dafür einen Vordruck nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz verwenden. Diese Bescheinigung ist mit dem Berufsausbildungsvertrag gemeinsam bei der Handwerkskammer einzureichen.

Ausbildungsform

Vollzeit

eintragen bei „Standard-Ausbildung“

Teilzeitausbildung (§ 27b HwO)

Die Kürzung der tägl. oder wöchentl. Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % betragen. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend. Die Dauer wird auf ganze Monate abgerundet. Sie darf höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit in Vollzeit verlängert werden (Ausnahme: Der Auszubildende verlangt eine Verlängerung über die Höchstdauer hinaus bis zur nächstmöglichen Prüfung).

Ausbildungsintegrierendes (duales) Studium

Neben dem Studienabschluss wird auch ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben.

Verbundausbildung

Zwei oder mehrere ausbildungsberechtigte Betriebe führen die Ausbildung gemeinsam durch. Die Verbundpartner schließen einen Kooperationsvertrag. Die Ausbildungsinhalte werden in einem gemeinsamen Ausbildungsplan festgelegt. Die zusätzlichen Unterlagen sind dem Berufsausbildungsvertrag beizulegen.

Berufsabitur

Verknüpfung von Gesellenabschluss und allg. Hochschulzugangsberechtigung.

Ausbildungsstätte, wenn vom Betriebssitz abweichend

Nur auszufüllen, wenn der Ausbildungsort nicht die Betriebsstätte ist. Falls die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten vorgenommen wird, bitte eine Ausbildungsstätte hier angeben und die restlichen mit Angabe des Ortes unter „F sonstige Vereinbarungen“ aufzählen.

Ausbildungszeit täglich/wöchentlich

Wenn für das Ausbildungsverhältnis ein Tarifvertrag anzuwenden ist, richtet sich die regelmäßige, durchschnittliche Ausbildungszeit nach dem Tarifvertrag. Ansonsten gelten: § 3 ArbZG bei Volljährigen, § 8 JArbSchG bei Minderjährigen: max. 8 h täglich, max. 40 h wöchentlich.

Berufsschule

Über diesen Link finden Sie unter dem entsprechenden Ausbildungsberuf die zuständige Berufsschule: Berufe A-Z. Ist der Berufsschulbesuch nicht in der örtlich zuständigen Schule vorgesehen, ist dort eine entsprechende Freigabe zu beantragen.

Betriebsnummer nach § 18 | SGB IV

Anzugeben ist Ihre 8-stellige Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Diese können Sie auf deren Beitragsnachweisen oder Sozialversicherungsmeldungen nachlesen oder bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrem Steuerberater erfragen.

Betriebsnummer (Handwerkskammer)

Diese Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte oder Ihrem Beitragsbescheid.

Existiert für die Branche ein Tarifvertrag?

Gemeint ist ein Ausbildungsvergütungstarifvertrag der Branche. Es ist nicht von Belang, ob dieser auch auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden ist. Die Angemessenheit der Vergütung orientiert sich grundsätzlich am Tarifvertrag der Branche.

Gesetzlicher Vertreter

Angaben sind insb. bei minderjährigen Auszubildenden erforderlich. Gesetzliche Vertreter können Eltern, Vormund oder Pflegende sein.

Urlaub: Auswahl Werktag/Arbeitstag

regelmäßige 6-Tage-Woche (nur Sonn- & Feiertage frei): „Werktage“ auswählen

Regelmäßige 5-Tage-Woche: „Arbeitstage“ auswählen

Weniger als 5-Tage-Woche (Teilzeit, 4-Tage-Woche etc.): „Arbeitstage“ auswählen und Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage unter „F Sonstige Vereinbarungen“ eintragen.

Urlaubsanspruch in den Kalenderjahren

Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr) konkret einzutragen und richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden bei Beginn des Kalenderjahres. Bestehen keine günstigeren tariflichen Regelungen bezüglich des Erholungsurlaubes, so gelten die Bestimmungen des JArbSchG für Minderjährige und die des BurlG für Volljährige (Genauere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Erholungsurlaub). Bei einer längeren Beschäftigungsdauer als 6 Monate in dem betreffenden Kalenderjahr besteht voller Urlaubsanspruch.

Überstundenausgleich

Bitte wählen Sie die Art wie Überstunden ausgeglichen werden über das Dropdown-Feld aus. Beachten Sie zustätzlich §§ 8 und 15 JArbSchG: Minderjährige dürfen max. 8 h täglich und max. 5 Tage die Woche arbeiten. Ausnahmen: Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als 8 h verkürzt ist, darf an den übrigen Werktagen derselben Woche 8,5 h gearbeitet werden. Die maximale wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 h.

Vergütung

Über diesen Link können Sie beim entsprechenden Ausbildungsberuf die aktuellen tariflichen Vergütungssätze einsehen Berufe A-Z. Die Vergütung muss angemessen sein und mit fortschreitender Berufsausbildung, mind. jährlich, ansteigen (§ 17 BBiG). Die Angemessenheit orientiert sich – falls vorhanden – am Tarifvertrag der Branche.

Vergütung setzt sich aus versch. Bestandteilen zusammen

Welche zusätzlichen Vergütungsbestandteile im Ausbildungsverhältnis möglich sind, ist klar geregelt. Bestandteile können z. B. Sachleistungen oder regelmäßige monatliche Zulagen sein. Weitere Infos siehe § 17 BBiG und § 18 BBiG. Bitte kreuzen Sie das Feld nur an, wenn es weitere Vergütungsbestandteile gibt und führen Sie diese unter „Sonstige Vereinbarungen“ auf.

Verkürzung

Die Ausbildungsdauer kann insb. in den folgenden Fällen verringert werden. Gründe bitte angeben und ggf. Nachweise beilegen. Bitte verkürzen Sie mindestens in Halbjahres-, besser in Ganzjahresschritten.

Verkürzung durch vorherige, nicht abgeschlossene Ausbildung

Individuelle Anrechnung von bereits abgeleisteter Ausbildungszeit im selben Ausbildungsberuf.

Verkürzung durch berufliche Vorbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf: bis zu 12 Monate verkürzen.

Einschlägige berufliche Grundbildung (z. B. einjährige Berufsfachschule) oder Berufstätigkeit kann individuell berücksichtigt werden.

Verkürzung durch andere Gründe

Mittlere Reife: bis zu 6 Monate verkürzen.

Abitur/Fachabitur/Lebensalter über 21 Jahre: bis zu 12 Monate verkürzen.

Sonstige Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen für das Ausbildungsverhältnis, z. B. weitere Vergütungsbestandteile, Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, Angabe von weiteren Ausbildungsorten, Angabe der Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungstage etc. Falls die Vereinbarungen nicht hier eingetragen sind, bitte den Verweis „siehe Anlage …“ eintragen und das gesonderte Dokument, das ebenfalls von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird, dem Berufsausbildungsvertrag beilegen und der Handwerkskammer mit einreichen.





 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Kathrin Löble

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-354

Fax 07531 205-6354

kathrin.loeble--at--hwk-konstanz.de

Anna Mickler

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-352

Fax 07531 205-6352

anna.mickler--at--hwk-konstanz.de

Cathrin Meyer

Ausbildung und Prüfung
Team Lehrlingsrolle und Gesellenprüfung

Tel. 07531 205-422

Fax 07531 205-6422

cathrin.meyer--at--hwk-konstanz.de