Alles geregelt? Das Unternehmertestament

Betriebswirtschaft

Unternehmer haben sicherzustellen, dass die Nachfolge in der Firma – zu jedem Zeitpunkt –  geregelt ist. Im Unterschied zu einem Nichtselbständigen, der „nur“ die Verteilung des Privatvermögens regeln muss, sollte jeder Unternehmer zusätzlich ein Unternehmertestament einrichten.

Und das sollte so früh wie möglich passieren, am besten direkt nach dem erfolgreichen Unternehmensstart. An Änderungen der privaten oder geschäftlichen Verhältnisse kann man es jederzeit anpassen. Insbesondere bei der Betriebsnachfolge durch Vornahme lebzeitiger Schenkungen an Erbberechtigte (sog. „vorweggenommene Erbfolge“) sollte eine Berücksichtigung anderer Familienangehöriger über das Testament bedacht werden. Ohne Testament wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt, was zu Erbengemeinschaften führen kann.

Eingeladen sind alle Mitgliedsbetriebe aus dem Bezirk der Handwerkskammer Konstanz. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für Getränke ist gesorgt. Um Anmeldung wird gebeten.

Wann: 22.10.2024 von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Wo: Außenstelle Villingen-Schwenningen, Sebastian-Kneipp-Straße 60, 78048 Villingen-Schwenningen

Wer: Simone Feilen, betriebswirtschaftliche Beraterin, Handwerkskammer Konstanz
Joachim Vojta, juristischer Berater, Handwerkskammer Konstanz
Jasmin Hadjani, Rechtsanwältin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Kanzlei Reichert & Reichert, Singen

Veranstalter: Handwerkskammer Konstanz

Anmeldeschluss: 17.10.2024

Kontakt
Constanze Herrmann
Tel. 07531 205-376
Constanze.Herrmann--at--hwk-konstanz.de

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