Friseurin wäscht Kundin die Haare im Friseursalon.
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Tarifvertrag für alle BetriebeNeue Mindestlöhne und Ausbildungsvergütungen für Friseure

Rückwirkend zum 1. September 2023 greifen ein neuer Mindestlohn und neue Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk.

Unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft müssen Betriebe diesen Branchenmindestlohn und die Ausbildungsvergütung gewähren.

Mindestlohn für Beschäftigte im Friseurhandwerk

Qualifikation und Berufserfahrungab 1. September 2023ab 1. September 2024
mit abgeschlossener Berufsausbildung12,80 €13,30 €
nach 12 Monaten Berufserfahrung13,30 €13,85 €
mit mehrjähriger Berufserfahrung oder Meisterausbildung14,50 €15,10 €
technische Betriebsleitung bis 10 Beschäftigte (inkl. Auszubildende)17,50 €18,20 €
technische Betriebsleitung mit mehr als 10 Beschäftigten (inkl. Auszubildende)20,00 €20,80 €

Ungelernte Arbeitskräfte sind mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten.

Neue Ausbildungsvergütungen seit dem 1. September 2023

Auch die Ausbildungsvergütungen wurden in der Tarifrunde neu verhandelt. Für neu geschlossene, aber auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gelten

seit 1. September 2023

  • Auszubildende, die jetzt im 1. Lehrjahr sind, bekommen 2023/2024: 640 €
  • Auszubildende, die jetzt im 2. Lehrjahr sind, bekommen 2023/2024: 735 €
  • Auszubildende, die jetzt im 3. Lehrjahr sind, bekommen 2023/2024: 810 €

ab 1. September 2024

  • Auszubildende, die 2024 beginnen, bekommen 2024/2025: 680 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 2. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 775 €
  • Auszubildende, die 2024 ins 3. Lehrjahr kommen, bekommen 2024/2025: 850 €

Wenn eine Ausbildung zum 1. September begonnen hat, müssen also im ersten Lehrjahr 640 €, im zweiten Lehrjahr 775 € und im dritten Lehrjahr 850 € gezahlt werden (ggf. im dritten Lehrjahr auch mehr, falls ab dem 1. September 2025 ein neuer Tarifvertrag verhandelt wird).


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