Wie kann die Sachverständigentätigkeit verlängert oder beendet werden?

Eine Verlängerung der Sachverständigentätigkeit erfolgt durch die Wiederbestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Die öffentliche Bestellung erlischt nach der Sachverständigenordnung durch Zeitablauf, Widerruf der Bestellung oder Erklärung des Sachverständigen, das Amt nicht weiter ausüben zu wollen. Auch ein Wegzug aus dem Bezirk der Handwerkskammer Konstanz oder die Löschung aus der Handwerksrolle führen zu einem Erlöschen der öffentlichen Bestellung.

Möchten Sie Ihre Sachverständigentätigkeit verlängern oder beenden: Die richtige Ansprechpartnerin dafür ist Waltraud Tripolt.