Mann mit Brille bringt PU-Schaum an Fensterrahmen an.
Jochen Schreiner / www.pu-schaum.center

REACH-VerordnungPU-Schaum & Co.: Frist für Pflichtschulungen läuft aus

Bauchemische Produkte auf Polyurethanbasis stellen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar. Deshalb hat die Europäische Union allen gewerblichen Anwendern solcher Produkte die Pflicht auferlegt, bis zum 24. August 2023 eine entsprechende Schulung zu absolvieren.

Was Isozyanate sind und was sie auslösen

Bauschäume, Dichtstoffe, Kleb- und Beschichtungsstoffe aus Polyurethanen (PU) enthalten häufig Isozyanate. Isozyanate sind hochreaktive organische Verbindungen, die bei der Herstellung von Polyurethanen mit unterschiedlichen Substanzen wie z. B. Wasser oder Alkoholen reagieren. Diese Isozyanate sind teilweise als giftig oder krebsverdächtig eingestuft. Die Hauptgefahr ist jedoch die Sensibilisierung der Atemwege und der Haut. Neben chronischen Wirkungen wie obstruktiven Atemwegserkrankungen oder Kontaktekzemen sind auch akute Wirkungen wie ein lebensbedrohliches Lungenödem bekannt.

Schulungsverpflichtung nach der REACH-Verordnung

Die Schulungsverpflichtungen, die 2020 im europäischen Chemikalienrecht (REACH-Verordnung) festgelegt wurden, haben somit einen guten Grund. Bis zum 24. August 2023 müssen diese Schulungspflichten spätestens umgesetzt werden. Auf Produktverpackungen, wie z. B. PU-Bauschaumdosen, wird darauf bereits seit Längerem hingewiesen. Die Schulungspflicht gilt für alle Mitarbeitenden, die entsprechende Produkte verarbeiten.

Je nach Art des Produkts, der Anwendung und der damit verbundenen Gefährdung gibt es bei den Schulungen drei Level. Level 1 genügt beispielsweise für Anwender, die Montageschäume aus Aerosoldosen verwenden. Level 2 ist erforderlich, wenn bei Raumtemperaturen mit offenen Gemischen gearbeitet wird (z. B. Streichen und Spachteln von Beschichtungen). Level 3 ist erforderlich, wenn Produkte auf über 45 Grad Celsius erwärmt oder außerhalb einer Spritzkabine gesprüht werden.

Die Schulungen werden auch als Online-Schulungen angeboten. Die BG Bau hat eine Webseite zum Thema „Isocyanate“ eingerichtet, auf der die verschiedenen Schulungsangebote mit Link zur Anmeldung dargestellt sind. Dank eines dort ebenfalls angezeigten Freischaltcodes ist die Teilnahme an Schulungen in der Bauwirtschaft kostenfrei. Auch sprachliche Barrieren sind bei den Schulungen kein Problem: Die Online-Kurse werden in 22 gängigen Fremdsprachen angeboten. Die Schulungsnachweise gelten dann jeweils für fünf Jahre. Danach muss erneut eine Schulung besucht werden.

 

Weitere Informationen

BG Bau: Isocyanate - mit Anmeldung zu Pflichtschulungen

BMUV: REACH-Verordnung



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