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Neue Fachbetriebspflicht für Ölheizungen

Fachbetriebspflicht auf Anlagen ab 1.000 Liter Heizöl erweitert

Zum 1. August 2017 hat die bundeseinheitliche „Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) die bisher geltende baden-württembergische „Verordnung des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe“ (VAwS) abgelöst.

Mit der neuen AwSV wird nun die Fachbetriebspflicht erweitert: Bisher galt bei oberirdischen Heizöltanks (sogenannte Heizölverbrauchereinrichtungen) in Baden-Württemberg erst ab einem Volumen von mehr als 10.000 Litern die Fachbetriebspflicht. Jetzt ist bundeseinheitlich bereits ab einem Volumen von mehr als 1.000 Litern eine Zertifizierung als Fachbetrieb erforderlich. Die Fachbetriebspflicht gilt für die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizölverbrauchereinrichtungen. Ausgenommen von der Fachbetriebspflicht sind lediglich Tätigkeiten an Anlagen und Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Anlagensicherheit haben. Hierzu zählt beispielsweise die Wartung des Brenners einschließlich des planmäßigen Filterwechsels.

Die erweiterte Fachbetriebspflicht betrifft insbesondere Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe, aber auch Tankreinigungsunternehmen oder Maler- und Lackiererbetriebe, die Auffangräume beschichten. Wer Fachbetrieb werden will, benötigt eine Zertifizierung durch eine Sachverständigenorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft wie z. B. die „Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V.“ in St. Augustin. Für die Zertifizierung als Fachbetrieb sind neben der Mitgliedschaft in einer anerkannten Überwachungsgemeinschaft der Nachweis der für die Tätigkeiten notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile und die Bestellung einer betrieblich verantwortlichen Person erforderlich. Diese Person benötigt eine entsprechende Qualifikation (z. B. Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk) und muss darüber hinaus eine eintägige Fachbetriebsschulung mit abschließender Prüfung besuchen. Die Zertifizierung muss alle zwei Jahre verlängert werden. 

Die Fachbetriebseigenschaft muss gegenüber dem Anlagenbetreiber (z. B. der Hausbesitzer, dessen Öltank instandgesetzt werden soll) bei der Beauftragung fachbetriebspflichtiger Tätigkeiten nachgewiesen werden. 

Für Fragen zur neuen AwSV steht Ihnen Peter Schürmann gerne zur Verfügung.