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Modellprojekt "PuMa" schafft neue Möglichkeiten

Ausländische Fachkräfte nicht nur mehr in Mangelberufen

Der Zugang von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten auf den baden-württembergischen Arbeitsmarkt wird in allen Branchen erleichtert. Im Rahmen des neuen „Punktbasierten Modellprojekts für ausländische Fachkräfte (PuMa)“ können grundsätzlich alle Bewerber eingestellt werden, die eine anerkannte Qualifikation vorweisen können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU ermöglicht es Arbeitgebern, Europäer ohne Zugangsbeschränkungen einzustellen. Personen aus Drittländern konnten bisher nur auf einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hoffen, wenn sie einen in der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführten Beruf erlernt haben. Damit hatten ausländische Fachkräfte nur in bestimmten Mangelberufen eine Chance. PuMa soll das ändern. In dem Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit erhalten Personen aus Drittländern auch mit anderen Ausbildungsberufen Zugang zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt. Erforderlich ist aber weiterhin die Anerkennung der Berufsqualifikation. Diese muss den deutschen Anforderungen gleichwertig sein. Möglich ist auch eine Teilanerkennung mit Anpassungsvorgaben.



Zusätzlich kommt ein Punktesystem zum Einsatz, bei dem insbesondere Sprachkenntnisse als Schlüssel zur Integration belohnt werden. Mindestvoraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau. Ab einem Sprachniveau von B2 ist das Ziel von 100 Punkten bereits erreicht. Weitere Punkte kann der Bewerber durch zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse, in Deutschland lebende Verwandtschaft, einen mindestens einjährigen Voraufenthalt in Deutschland oder sonstige Erwerbs- oder Bildungsaufenthalte in der EU mit der Dauer von mindestens sechs Monaten sammeln.

Um ausländische Fachkräfte nach diesem Modell finden und einstellen zu können, haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: Entweder melden sie eine unbesetzte Stelle sowie das Interesse an PuMa beim zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Damit können sich Betriebe in den Interessentenpool aufnehmen lassen und Vorschläge von geeigneten Bewerbern erhalten. Oder sie melden einen bereits ausgewählten Bewerber beim Arbeitgeberservice und reichen den Antrag auf Aufnahme in den Bewerberpool für Fachkräfte mit den entsprechenden Dokumenten weiter.

Bei erfolgreicher Anerkennung werden beide Parteien zusammengeführt und der Arbeitnehmer erhält eine Arbeitserlaubnis. Für zwei Jahre gilt die Verpflichtung in Baden-Württemberg zu arbeiten, danach gibt es eine generelle Arbeitserlaubnis deutschlandweit.



 Hier finden Sie den Antrag und weitere Informationen.

Arbeitgeber erhalten unter der gebührenfreien Telefonnummer weitere Beratung zum Thema: 0800-4 5555 20