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Handwerkskammer Konstanz

Vollversammlungswahl Handwerkskammer Konstanz 2019Fragen und Antworten rund um die Wahl

Aktuelle Information des Wahlleiters zum Wahlverfahren:

Wahlvorschläge sind festgesetzt - Start des Briefwahlverfahrens

Der Wahlausschuss für die Handwerkskammerwahl 2019 hat in zwei Sitzungen vom 27. Mai und 29. Mai 2019 für die Wahl der Vertreter der Selbständigen zwei Wahlvorschläge zugelassen. Die festgesetzten Wahlvorschläge können seit dem 31. Mai 2019 auf der Homepage der Handwerkskammer Konstanz auf dieser Seite öffentlich eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Bewerbern der zur Wahl stehenden Wahlvorschläge erhalten die Wähler mit den Briefwahlunterlagen und der Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung Ausgabe 11 mit Erscheinungstag 14. Juni 2019.

Der Wahlleiter, Herr Oberbürgermeister Uli Burchardt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die festgesetzten Wahlvorschläge nach der Veröffentlichung und Start des Briefwahlverfahrens nicht mehr abgeändert werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes der Listenvertreter und der Öffentlichkeit in den Bestand der Wahlvorschläge ist der Widerruf einer Einverständniserklärung nach Festsetzung und Beginn der Wahl im Grundsatz nicht mehr möglich.

Der Wahlausschuss hatte in außerordentlichen Sitzungen am 29. Mai und 06. Juni 2019 über die Konsequenzen zweier beim Wahlleiter eingegangenen Widerrufen von Einverständniserklärungen von Bewerbern zu entscheiden. Nachdem zum Eingangszeitpunkt der ersten Widerrufserklärung noch keine Veröffentlichung der Wahlvorschläge erfolgt war, hat der Wahlausschuss in der Sitzung am 29. Mai im Einverständnis mit dem betroffenen Vertrauensmann den Widerruf angenommen und einen einmaligen Austausch von Bewerbern zugelassen. Bei Eingang der zweiten Widerrufserklärung war dies aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung und Freigabe der Druckaufträge nicht mehr möglich. Der Wahlausschuss hat vor diesem Hintergrund am 06. Mai 2019 beschlossen, den nach Veröffentlichung erfolgten Widerruf nicht anzunehmen. Weiter wurde bestätigt, dass das begonnene Wahlverfahren mit den Wahlvorschlägen in der zugelassenen Form fortgesetzt wird. 

Wer wird gewählt?

Das Parlament des Handwerks

Gewählt werden die Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz. Die Vollversammlung ist das Parlament des Handwerks. In der Vollversammlung werden die Richtlinien der Kammerpolitik festgelegt und beispielsweise wird auch über den Haushalt der Kammer entschieden.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz besteht aus 39 Mitgliedern. Davon sind 26 Mitglieder Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. 13 Mitglieder sind Vertreter der Gesellen und anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident, dessen Stellvertreter sowie die weiteren Mitglieder des Vorstands gewählt.

Wie wird gewählt?

Die Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl durch Listen gewählt. Die Selbständigen und die Arbeitnehmer wählen voneinander getrennte Listen.

Selbständige

Für die Wahl der Vertreter des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes stehen zwei Listen zur Wahl.
Es handelt sich dabei um den Wahlvorschlag Nr. 1 „Starkes Handwerk – Gemeinsam in die Zukunft“, Vertrauensmann Hansjörg Blender aus Radolfzell, und den Wahlvorschlag Nr. 2 „Freie Handwerker für Kammer ohne Zwang“, Vertrauensmann Günter Beyer-Köhler aus Konstanz. Gewählt wird jeweils eine gesamte Liste. Jeder Betrieb hat eine Stimme.

Hier finden Sie die beiden Wahlvorschlagslisten der Selbständigen.


Informationen zum Wahlvorschlag „Starkes Handwerk -  Gemeinsam in die Zukunft“:

www.sh-gz.de/
https://www.facebook.com/groups/399509134284104/

Informationen zum Wahlvorschlag „Freie Handwerker für Kammer ohne Zwang“:

https://www.facebook.com/kammerohnezwang
https://www.youtube.com/channel/UC8ztBZwkVc_rrhnYeamM7Zg



Gesellen und weitere Arbeitnehmer

Die 13 Mitglieder der Vertreter der Arbeitnehmer werden durch die Gesellen und weiteren Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in den Betrieben der Handwerkskammer Konstanz beschäftigt sind, gewählt.
Hier tritt in diesem Jahr die Liste „DGB/Handwerk“, Vertrauensmann Claus Aberle aus Rielasingen-Worblingen, an. Da hier nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, gilt diese Liste als gewählt.

Hier finden Sie die Arbeitnehmervertreterliste. 

Wer kann wählen?

Eine Stimme pro Betrieb

Wahlberechtigt für die Wahl der 26 Vertreter der Selbständigen in der Vollversammlung sind die bei der Handwerkskammer Konstanz eingetragenen Betriebe. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Juristische Personen und Personengesellschaften haben auch jeweils nur eine Stimme. Das bedeutet konkret: Der Einzelinhaber eines Handwerksbetriebs hat eine Stimme, genauso wie eine GmbH mit mehreren Geschäftsführern.

Wie erfahre ich, ob ich wahlberechtigt bin?

Wahlverzeichnis liegt aus

Im Wahlverzeichnis sind alle zur Wahl aufgerufenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften vermerkt. Vom 17.06. bis 28.06.2019 wird das Wahlverzeichnis öffentlich ausgelegt. Es kann montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr in der Handwerkskammer Konstanz, Fachbereich Starter Center/Standortförderung, Zimmer H 1.17, Webersteig 3, 78462 Konstanz, eingesehen werden.

Wie gebe ich meine Stimme ab?

Stimmabgabe per Briefwahl

Jeder im Wahlverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält per Post die Wahlunterlagen. Diese enthalten neben dem Wahlschein einen Stimmzettel, einen Wahlumschlag, einen Rücksendeumschlag sowie ein Informationsblatt, auf dem die Bewerber der beiden Wahlvorschlagslisten aufgeführt sind.

Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten, können Sie sich bei Manuela Jäger unter der Telefonnummer 07531 205-333 erkundigen, ob Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind.

Mit den Wahlunterlagen erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie stimmen ab, indem Sie auf dem Stimmzettel den Namen des von Ihnen gewählten Wahlvorschlags ankreuzen. Sie dürfen nur eine Liste ankreuzen und auch sonst keine Veränderungen am Stimmzettel vornehmen. Der Stimmzettel muss persönlich ausgefüllt werden.

Den Stimmzettel stecken Sie dann in den Wahlumschlag und verschließen diesen.

Dann unterschreiben Sie bitte die Erklärung auf der Vorderseite des Wahlscheins, mit der Sie bestätigen, dass Sie den Stimmzettel persönlich ausgefüllt haben.

Den unterschriebenen Wahlschein und den Wahlumschlag mit dem darin enthaltenen Stimmzettel stecken Sie dann in den an die Handwerkskammer Konstanz adressierten Rücksendeumschlag und verschließen auch diesen.
Den Rücksendeumschlag schicken Sie per Post an die Handwerkskammer Konstanz oder geben Ihn persönlich oder durch Boten ab.

Bis wann muss gewählt werden?

Bis 1. Juli 2019, 18 Uhr

Wahltag ist der 30. Juni 2019. Da der Wahltag auf einen Sonntag fällt, genügt es, wenn die Wahlunterlagen bis spätestens Montag, den 1. Juli 2019, 18Uhr, bei der Handwerkskammer Konstanz eingegangen sind. Später eingehende
Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Wie erfahre ich das Ergebnis der Wahl?

Nach dem Schluss der Abstimmung am 01.07.2019 um 18.00 Uhr beruft der Wahlleiter den Wahlausschuss ein.

Der Wahlausschuss wird in einer öffentlichen Sitzung in der Handwerkskammer Konstanz ab 19 Uhr das Wahlergebnis ermitteln.

Als gewählt gilt der Wahlvorschlag, der mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält.

Das vorläufige Wahlergebnis wird auf der Homepage der Handwerkskammer Konstanz veröffentlicht.

Die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter Uli Burchardt und wird in der DHZ Deutsche Handwerkszeitung veröffentlicht.
 

Portrait von Kerstin Nickel-Spohn HWK KN / Martin Bargiel

Kerstin Nickel-Spohn

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