Schweiz
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Erleichterungen im Tessin in Aussicht

Seit dem 01.10.2016 ist die Erbringung von Dienstleistungen im Tessin mit erheblichen zusätzlichen Meldepflichten und Kosten belastet.  Das Gesetz über die Gewerbebetriebe (Legge sulle imprese artigianali – LIA) hat aber nicht nur deutschen und europäischen Dienstleistern, sondern auch Schweizer Unternehmen aus anderen Kantonen aufwändige Registrierungen abverlangt. Zuletzt musste mit Kosten von 600 CHF pro einzutragender Branche und einer Jahresgebühr gerechnet werden.

Bereits seit Einführung der LIA gab es auch von uns erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Marktbeschränkung. Diese Zweifel wurden nun vom Verwaltungsgericht des Kantons Tessin gestützt. Dieses gab Beschwerden der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) Recht. Danach verstoßen diese Regeln gegen das Schweizer Binnenmarktgesetz. Dies lässt den Rückschluss zu, dass dann auch europäische Unternehmen, die nach dem Freizügigkeitsabkommen keine Nachteile gegenüber Schweizer Unternehmen zu tragen haben, ebenfalls von den Urteilen profitieren können. Es ist mithin damit zu rechnen, dass die Marktbeschränkung durch das LIA beendet wird.