Offene Kasse mit Bargeld
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BetriebswirtschaftElektronische Registrierkassen müssen jetzt TSE haben

Im April 2020 wurde für elektronische Registrierkassen die sogenannte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) eingeführt. Die TSE ist im Grunde ein Werkzeug der Finanzämter gegen illegales Vorgehen mit dem eigenen Kassensystem und dient zur lückenlosen Aufzeichnung aller Umsatzdaten sowie deren geschützte Speicherung.

Bis Ende 2022 hatten Betriebe Zeit, ihre Kassensysteme entsprechend umzurüsten. Wer seit 1. Januar 2023 noch eine elektronische Registrierkasse ohne TSE besitzt, verhält sich rechtswidrig und muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen, die vom zuständigen Finanzamt verhängt werden.

Was ist zu tun?

Sollten Sie noch ein eine elektronische Registrierkasse ohne TSE betreiben, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. TSE-fähige Kasse anschaffen (kaufen, mieten oder leasen)

Das Angebot am Markt lässt keine Wünsche offen. Allerdings sollte die Anschaffung zu Ihren Anforderungen passen, damit Sie nicht unnötig Geld für Funktionen ausgeben, die Sie gar nicht brauchen.

2. Auf eine offene Ladenkasse umsteigen

Wenn Sie sich keine TSE-fähige Kasse anschaffen möchten, können Sie alternativ auch eine offene Ladenkasse einsetzen. Allerdings stehen offene Ladenkassen meist unter Generalverdacht und erfordern daher ein genau geführtes und stetig aktualisiertes Kassenbuch. Betriebsprüfer können die Einnahmen aus offenen Ladenkassen infrage stellen und die Kassenbücher sehr genau prüfen.

Bei der Suche nach einer TSE-Kasse sollten Sie auf das TSE-Symbol oder eine ausgeschriebene TSE-Funktionalität achten. TSE ist für Kassensysteme in Deutschland zwar zum Standard geworden und muss angeboten werden, dennoch sollte Vorsicht geboten sein.


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