Dokumentenmitführungspflicht

Für selbständige Handwerker aus Deutschland sind bei Aufträgen in Schweiz folgende Dokumente zwingend mitzuführen:

  • Meldebestätigung
  • Sozialversicherungsbescheinigung A 1 (früher E 101)
  • Kopie des Werkvertrags (alternativ schriftliche Bestätigung des Auftraggebers)

Neben diesen drei Dokumenten ist es ratsam, die Handwerkskarte als Nachweis für die Eintragung in Handwerksrolle oder Gewerbeverzeichnis auch in der Schweiz dabei mitzuführen ist. Können die Dokumente nicht vorgezeigt werden, droht nach kurzer Nachfrist der "Arbeitsunterbruch" und der Betrieb wird gesperrt. Wer die Sperre missachtet, muss ein Bußgeld zahlen.