
Tipps und Informationen für BetriebeDas perfekte Praktikum
Jugendliche wünschen sich berufliche Zukunftsperspektiven – und sie sind aktiv auf der Suche danach. Ein Praktikum ist dafür der ideale Einstieg: Es ermöglicht ihnen, Berufe kennenzulernen, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihren Weg zu finden.
Gleichzeitig bietet sich dem Handwerk hier eine wertvolle Chance: Junge Menschen frühzeitig zu erreichen, ihr Interesse zu wecken und sie für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen. Denn das Handwerk schafft nicht nur Perspektiven für Jugendliche – die Jugendlichen selbst sind die Zukunft des Handwerks.
Wie Sie diesen Prozess erfolgreich gestalten, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Seite.
Praktikums- und Ausbildungsplätze effektiv bewerben
- Tragen Sie Ihre freien Stellen in unsere Ausbildungsbörse ein.
- Nutzen Sie auch unsere Video-Stellenbörse und werben in einem kleinen Film für Praktikanten und Auszubildende.
- Rufen Sie bei regionalen Schulen an und teilen Sie mit, dass Sie Praktika anbieten. Lassen Sie der Schule auch eine (digitale) Ausschreibung zukommen, um über das (digitale) schwarze Brett der Schule für Praktika zu werben.
- Werben Sie über die Sozialen Medien für Praktikum und Ausbildung in Ihrem Betrieb.
Das Schulpraktikum und das freiwillige Praktikum
Schulpraktika haben in den Schulen einen festen Platz in der Berufsorientierung.
Je nach Schulart und Planung der Schule sind die Praktika unterschiedlich organisiert. Falls die Schulen nicht schon auf Sie zukommen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei der Schule über den Zeitpunkt und die Organisation zu informieren. Bringen Sie sich aktiv als Praktikumsbetrieb ins Spiel und nehmen Sie zum Beispiel Kontakt mit der Lehrkraft für Berufsorientierung auf. Der Kontakt wird Ihnen in der Regel über das Sekretariat vermittelt.
Geht es dann in Richtung Praktikum, empfehlen wir Ihnen abzuklären, wie es mit dem Versicherungsschutz steht. In den meisten Fällen haben Schulen eine Versicherung für ihre Schülerinnen und Schüler abgeschlossen. Ob das so ist und ob die Schülerversicherung auch bei freiwilligen Praktika greift, sollten Sie erfragen. Dies können potentielle Praktikanten selbst erledigen und Ihnen eine Rückmeldung geben.
Falls dies nicht der Fall ist, sind Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, bei der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Jugendliche über 18 Jahren sind ebenfalls über die elterliche Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn sie
- weiterhin zur Schule gehen
- sich in der ersten Berufsausbildung (Lehre oder Studium) befinden
- nach der Lehre ein Studium aufnehmen
- in einer Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung stehen
Lassen Sie sich am besten von den Praktikanten selbst eine Bestätigung über die Haftpflicht vorlegen.
Eine Unfallversicherung für Praktikanten müssen Sie selbst über die BG oder Ihren Unfallversicherer abschließen.
Auch im Praktikum ein Thema: Arbeitsschutz
Das Fehlen der nötigen Erfahrung ist eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Junge Menschen im Alter unter 25 Jahren sind statistisch betrachtet annähernd doppelt so häufig in Arbeitsunfälle verwickelt wie Ältere.
Wie sich Arbeitsunfälle vermeiden lassen und worauf Sie bei der Unterweisung von Auszubildenden und Praktikanten sonst noch achten müssen, erfahren Sie unten im Video und auf unserer Seite Arbeitsschutz: Unterweisung von Auszubildenden.
Weitere Tipps für das perfekte Praktikum
- Klären Sie über die Hygienevorschriften in Ihrem Betrieb auf
- Planen Sie genau, welche Aufgaben Sie geben.
- Vermeiden Sie häufige und wechselnde Kontakte im Unternehmen. Wir empfehlen einen oder zwei feste Ansprechpartner im Unternehmen.
- Weisen Sie auf die Pausenregelungen hin. Auch dafür haben Sie sicherlich betriebsinterne Regelungen erlassen. Sorgen Sie dafür, dass der Praktikant oder die Praktikantin trotzdem so gut wie möglich integriert wird.
Weitere Hinweise zur Gestaltung eines perfekten Praktikums finden Sie in unserer Checkliste Praktikum.
Das Pflichtpraktikum im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule
In einigen Regionen hat sich für bestimmte Gewerke (beispielsweise Schreiner oder Kfz-Mechatroniker) statt der dualen Ausbildung die so genannte einjährige gewerblich-technische Berufsfachschule etabliert. Hier handelt es sich um eine Vollzeitschule mit einem Pflichtpraktikum im Betrieb, das 1-2 Tage in der Woche oder blockweise durchgeführt wird.
Der Betrieb schließt mit dem Praktikanten oder der Praktikantin einen Vertrag über den Besuch der einjährigen gewerblich-technischen Berufsfachschule, in dem das Pflichtpraktikum im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule geregelt wird. Während des Pflichtpraktikums ist der Schüler oder die Schülerin über die Schule versichert.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite Duale Ausbildung oder einjährige Berufsfachschule?