KompetenzteamAchtung, Betriebsprüfung
Die Träger der Rentenversicherung müssen bei Arbeitgebern regelmäßig Sozialversicherungsprüfungen durchführen. Dabei können sich hohe Beitragsnachforderungen ergeben.
In einer Veranstaltung der Handwerkskammer in der Bildungsakademie Ende April informierten die Experten der Kanzlei GKD Rechtsanwälte, Konstanz, Dr. Rolf Stagat und Dr. Stefan Jäkel, sowie Joachim Vojta, Rechtsberater der Handwerkskammer Konstanz, rund 50 Betriebe über die aktuelle Rechtslage und zwei wesentliche Risiken.
Risiko 1: Subunternehmerbeauftragung
Wer Subunternehmer beauftragt, läuft Gefahr, dass im Rahmen der Betriebsprüfung nachträglich eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird – was wiederum Rückerstattungen von bis zu sechsstelligen Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen kann. Um dieses Risiko zu vermeiden, rät Experte Joachim Vojta mittlerweile aber davon ab, Soloselbständige als Subunternehmer zu beauftragen, die dieselbe Tätigkeit wie der Auftragnehmer ausüben.
Risiko 2: Beschäftigung von Geschäftsführern und Arbeitnehmergesellschaftern
Äußerst kostspielig kann auch die nachträgliche Einstufung von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oder ihren mitarbeitenden Angehörigen als Arbeitnehmer werden: Die Rechtsmacht, mit seinen Stimmanteilen Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern, reicht mittlerweile für den Status als Selbstständiger nicht mehr aus. Die Rechtsmacht muss die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in die Lage versetzen, auf alle Gesellschafterentscheidungen Einfluss zu nehmen und die gesamte Unternehmenspolitik zu bestimmen. Die Änderung hat zur Folge, dass viele Gesellschaftsverträge verändert werden sollten, um Beitragsnachforderungen zu vermeiden.
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