Nur noch ein Schritt
Vor dem Meisterbrief steht die Prüfung
Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung und der hierzu erlassenen Meisterprüfungsordnung abgenommen wird. Sie gliedert sich in vier rechtlich selbstständige Prüfungsteile:
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Wirtschafts- und Rechtskunde
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Die einzelnen Teile der Prüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen abgelegt werden. Jeder Prüfungsteil kann bis zu dreimal wiederholt werden. Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt durch die Handwerkskammer Konstanz.