
AußenwirtschaftsberatungNeues Meldeportal für Arbeiten in der Schweiz
Wer im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe sowie in der Reinigungsbranche in der Schweiz tätig werden will, muss sich spätestens 8 Tage vor dem Einsatz auf einem Meldeportal anmelden. Seit dem 17. März 2025 sind Anmeldungen für Entsendungen in die Schweiz nur noch über das Portal www.easygov.swiss möglich. Dafür müssen Sie sich auf dem Portal registrieren. Wer schon im Vorgängerportal ein Firmenkonto hatte, kann die Daten in das neue Portal exportieren.
Im Rahmen des Registrierungsvorgangs ist neu eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen, damit künftig das Unternehmen eindeutig identifiziert werden kann. Der Vergabeprozess und Erhalt einer neuen UID kann nach Angaben des Betreibers bis zu 14 Tage dauern. Sie können nach der Beantragung jedoch sofort das 8-tägige Meldeverfahren in Gang setzen, um keine Zeit zu verlieren.
Die Umstellung vom alten zum neuen Meldeportal verlief nicht reibungslos. Das Portal hat einige Mängel in der Anwendbarkeit und Nutzerfreundlichkeit, die nach und nach behoben werden. Derzeit können wir Sie wie folgt informieren.
Wartefrist
Für die Nutzung des Meldeverfahrens gibt es keine Wartefrist. Direkt nach Beantragung einer UID kann das Meldeverfahren genutzt werden.
Beantragung der UID und Fiskalvertretungen/ Niederlassungen in der Schweiz
Für die Beantragung einer UID ist nicht zwingend ein Handelsregistereintrag notwendig. Es gibt im Beantragungsprozess eine Auswahl an Registern. Sollte sich das Register nicht auf der Liste befinden, kann ein neues hinzugefügt werden. Es können zum Beispiel auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder ein Eintrag beim Gewerbeamt verwendet werden.
Hinweise in Bezug auf die Fiskalvertretung sowie Niederlassungen wurden in den FAQ sowie auf den entsprechenden Seiten platziert.
Nutzung des Meldeverfahrens ohne UID
Für Privatpersonen sowie die Konstellationen ausländischer Betriebe, welche in keinem Register eingetragen sind und auch über keine oben erwähnten Nachweise verfügen, wurde das Personenkonto geschaffen. Über dieses können die Meldungen abgesetzt werden, die anfängliche Einschränkung wurde korrigiert, so dass auch hier alle Meldungen abgesetzt werden können. Das heißt, es können auch Arbeitnehmer angemeldet werden. Handwerk International Stuttgart empfiehlt allen Betrieben, die keine Handelsregisternummer besitzen, sich auf diese Weise anzumelden. In der Bearbeitung der Meldung wird keine Unterscheidung zwischen Organisationskonto und Personenkonto gemacht.
Firmen, die im deutschen Handelsregister eingetragen sind (zum Beispiel GmbH), können sich mit der HRB-Nummer identifizieren. Einzelunternehmer, das heißt Betriebe, die mit Vor- und Zunamen eingetragen sind, können ein neues Register hinzufügen und sich mit der deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer, einer Betriebsnummer beim Gewerbeamt oder der Betriebsnummer bei der Handwerkskammer identifizieren. Eine Meldung als Privatperson ist auch denkbar, siehe die Ausführungen oben.