Ein Junge schaut durch einen Fotoapparat.
Bildungsakademie

Neue RegelungDigitales Passbild: Das gilt ab 1. Mai

Das sogenannte Morphing verschmilzt mehrere digitale Gesichtsbilder zu einem einzigen und stellt daher ein Sicherheitsrisiko für amtliche Dokumente mit Lichtbild dar. Die bisherige Praxis, ausgedruckte Fotos bei der Pass- oder Ausländerbehörde einzureichen, ist anfällig für solche Manipulationen und nicht mehr zeitgemäß.

Um den aktuellen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden, wurde schon Ende 2020 das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ verabschiedet. Zum 1. Mai 2025 tritt es in Kraft.

Wer darf ab 1. Mai noch Passbilder machen?

Laut Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) dürfen Behörden und Fotografen die digitalen Fotos erstellen. Bei der Behörde wird das Foto direkt an einem speziellen Terminal aufgenommen und übermittelt. Ob eine Behörde entsprechend ausgestattet ist oder weiterhin auf lokale Fotografen setzt, entscheiden die Kommunen selbst. Fotografen müssen bei der Erstellung und Übertragung des Bildes einiges beachten.

Was ändert sich für Fotografen?

Fotografen, die weiterhin Passbilder anbieten wollen, müssen ab 1. Mai 2025 wie folgt vorgehen:

1. Registrierung bei einer nach TR-03170 zertifizierten Cloud-Lösung

Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft E-Foto. Diese AG wurde von Ringfoto gegründet und stellt den registrierten Fotografen ein Verfahren zur Verfügung, mit dem Sie die Passbilder über eine Cloud an Ämter übermitteln können.

2. Soft- und Hardware beschaffen

Fotografen können selbst Fototerminals aufstellen oder in zertifizierte Softwarelösungen investieren. Laut Centralverband Deutscher Berufsfotografen ist es auch möglich, eine Gebühr für jeden Foto-Upload in eine Cloud zu zahlen.

3. Bild erstellen

An der Erstellung des Bildes ändert sich nichts. Das Foto kann nach den bisherigen biometrischen Vorgaben aufgenommen werden.

4. Verschlüsselung und Upload

Eine zertifizierte Software verschlüsselt das Bild und lädt es sicher in eine Cloud hoch.

5. Code ausdrucken und mitgeben

Die Software generiert einen Matrix-Code, der für den Kunden ausgedruckt wird. Das zuständige Amt lädt das Foto dann über diesen Code herunter.

Übergangsfrist bis 31. Juli 2025

Da die Zertifizierung der Foto-Software durch das BSI noch aussteht und auch die technischen Voraussetzungen in den Ämtern noch nicht überall umgesetzt wurden, gibt es eine Übergangsregelung bis 31. Juli 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Behörden weiterhin ausgedruckte Passbilder akzeptieren.




Kontakt bei der Handwerkskammer

Jan Benz

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