Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Konstanz

Wir vertreten die Handwerker der RegionDie Handwerkskammer Konstanz - eine für alle

Die Handwerkskammer Konstanz ist für alle Handwerksbetriebe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis da.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf der verpflichtenden Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe beruht. Im Rahmen der Selbstverwaltung übernimmt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben und vertritt gemeinsam mit weiteren Organisationen die Interessen des Handwerks gegenüber der Politik.

Als Servicezentrum des regionalen Handwerks berät die Handwerkskammer ihre Mitgliedsbetriebe in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, fördert Innovation und Austausch und unterstützt die Aus- und Weiterbildung.

Karte des Bezirks der Handwerkskammer Konstanz

Unsere Aufgaben

Die hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer sind in der Handwerksordnung (HwO) definiert. Doch die Handwerkskammer will mehr erreichen: Mit ihrer Lobbyarbeit und ihrem breiten Serviceangebot sorgt sie dafür, dass die Handwerksunternehmen der Region erfolgreich arbeiten können.

Wer weiß wohl besser, was dem Handwerk guttut, als das Handwerk selbst? Daher hat das Handwerk die Chance erhalten, seine Geschicke selbst zu leiten.

Zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer gehören:

  • Führung der Handwerksrolle
  • Führung der Lehrlingsrolle
  • Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen
  • Regelung der Berufsausbildung
  • Erlass von Prüfungsordnungen
  • Bildung von Prüfungsausschüssen
  • Durchführung von Prüfungen
Zum Nutzen der zugehörigen Handwerksbetriebe tritt die Handwerkskammer Konstanz auf allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ebenen als Sprachrohr auf. Erklärtes Ziel ist es, gesunde Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu fördern und zu erhalten sowie das Image des Handwerks zu fördern, zum Beispiel durch:
  • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
  • Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Erstellung von Gutachten
  • Konjunkturberichterstattung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Handwerkskammer ist heute ein modernes Dienstleistungszentrum des regionalen Handwerks. Ihre Mitarbeiter stehen Rede und Antwort zu allen Fragen rund um den Betrieb – ein exklusiver Service, den nur die Mitglieder der Kammer genießen.

Die Berater helfen bei Fragen rund um die Themen:

  • Betriebsberatung
  • Umweltberatung
  • Technologieberatung
  • Rechtsberatung
  • Ausbildungsberatung
  • Fachkräftesicherungsberatung
  • Außenwirtschaftsberatung
Damit das Handwerk wettbewerbsfähig bleibt, bietet die Handwerkskammer Konstanz in ihren Bildungseinrichtungen umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, zum Beispiel:
  • Meisterschulen
  • gewerblich-technische Weiterbildungen
  • Betriebswirtschaftlicher Studiengang
  • Management-Seminare
  • Marketing-Training
  • Seminare für Führungskräfte


Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.



Ihre Mitgliedschaft

Wer als Handwerker selbständig arbeiten möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden und in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Handwerksordnung (HwO) geregelt.

Für zulassungspflichtige Handwerke (HwO Anlage A) gelten bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen. Wollen Sie sich mit einem zulassungsfreien Handwerk (HwO Anlage B1) oder in einem der handwerksähnlichen Gewerbe (HwO Anlage B2) eintragen lassen, brauchen Sie keinen Qualifikationsnachweis.

Qualifikation des Inhabers, des Geschäftsführers oder des technischen Betriebsleiters
  • Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
  • Gleichwertige Prüfung, zum Beispiel Diplom oder Techniker

Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnisses bei, sofern Sie die Meisterprüfung nicht bei der Handwerkskammer Konstanz abgelegt haben.

Ausnahmen: In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmebewilligung (Paragraf 8 HwO) oder eine Ausübungsberechtigung (Paragraf 7b HwO) erteilt werden. Bitte setzen Sie sich bei Fragen am besten vor dem Einreichen des Antrages mit uns in Verbindung.

Nachweis eines technischen Betriebsleiters

Falls Sie als Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst der technische Betriebsleiter sind, sondern ein Mitarbeiter, müssen Sie neben dessen Qualifikation auch die Anstellung im Betrieb für die Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen. Dazu benötigen wir

  • Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnis des technischen Betriebsleiters
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Meldebestätigung der Krankenkasse des angestellten technischen Betriebsleiters
  • Betriebsleitererklärung
Eintragung von Personengesellschaften

Sie möchten eine Personengesellschaft (GbR, OHG) in die Handwerksrolle eintragen lassen? Dann benötigen wir eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, um nachvollziehen zu können, wie der Gesellschafter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt, eingebunden ist. Alle Gesellschafter müssen den Eintragungsantrag unterschreiben.

Sie benötigen keinen Qualifikationsnachweis, sondern reichen lediglich den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke / Gewerbeverzeichnis ein. Falls sie in einem zulassungsfreien Handwerk eine Ausbildung abgelegt haben, legen Sie bitte eine Zeugniskopie bei.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an Leslie Schuberth.

Das Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz unterstützt Sie bei zahlreichen Formalitäten rund um die Anmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle.

Alle Formulare zur Eintragung in die Handwerksrolle

Handwerkskammer-Beitrag

Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen.

 Weitere Informationen zum Handwerkskammer-Beitrag

Unser Selbstverständnis

Als Handwerkskammer stehen wir für die über 13.000 Handwerksbetriebe zwischen Hochrhein, Schwarzwald und Bodensee ein. Wir erfüllen unsere öffentlichen Aufgaben auf klaren gesetzlichen Grundlagen und sind den Grundsätzen einer guten Verwaltung verpflichtet: Transparenz, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität und Kohärenz.

In enger Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt vertreten wir das Gesamtinteresse des Wirtschaftsbereichs Handwerk in Politik und Gesellschaft, sind aber auch verlässlicher, kompetenter und serviceorientierter Ansprechpartner für jeden einzelnen Mitgliedsbetrieb. Wir sind überzeugt von der großen Bedeutung des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft und stärken es in seiner Vielfalt, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.

Als lernende Organisation überprüfen und verbessern wir regelmäßig unsere Arbeitsprozesse und Dienstleistungen. Wir arbeiten effizient und gehen sorgsam mit Ressourcen um. Unsere Ziele erreichen wir mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Durch klare Strukturen und Regeln sichern wir die Verlässlichkeit und Qualität unserer Arbeit.

Organigramm der Handwerkskammer Konstanz

Rechtsgrundlagen

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.
Für die Durchführung der Meister- und Gesellenprüfungen gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben, die in unten stehenden Prüfungsverordnungen festgelegt sind.
 
Die Satzung ist der selbstgesteckte Rahmen, in dessen Grenzen die Handwerkskammer Konstanz ihre Aufgaben erfüllt.
Die Handwerkskammer Konstanz bestellt und vereidigt Sachverständige des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Grundlage hierfür ist die Sachverständigenordnung.
Die Handwerkskammer erhebt zur Deckung der durch ihre Errichtung und durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, einen jährlichen Beitrag. Dieser fußt auf der von der Vollversammlung beschlossenen Beitragsordnung.
 


Die Handwerkskammer in Zahlen

(Stichtag: 31.12.2023)

  • Mitgliedsbetriebe: 13.322
  • Beschäftigte: ca. 70.000
  • Auszubildende: 4.187
  • Ausbildungsberechtigte Betriebe: 6.006
  • Ausbildende Betriebe: 1.862
  • Delegierte Ausschüsse: 50
  • Ordentliche Mitglieder: 150
  • Stellvertretende Mitglieder: 330
  • Persönliche Beratungen: 742
  • Ausbildungsbegleitungen: 79
  • Gesellen-/Abschlussprüfungen: 1.207
  • Meisterprüfungen: 316
  • Kaufmännische Fortbildungsprüfungen: 95
  • AEVO: 162
  • Technische Fortbildungsprüfungen: 93
 
  • 75 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • 95 ordentliche Mitglieder, 185 stellvertretende Mitglieder
    in 19 Meisterprüfungsausschüssen
  • 48 ordentliche Mitglieder, 70 stellvertretende Mitglieder
    in 16 kammereigenen Prüfungsausschüssen
  • Arbeitsrecht: 1.074
  • Zivilrecht: 1.321
  • Wettbewerbsrecht: 112
  • Schweiz/sonstiges Ausland: 215
  • Betriebswirtschaftliche Beratungen: 506
  • Personalberatung: 29
  • Umweltberatungen: 386
  • Technologie- und Innovationsberatungen: 84
  • Fachkräftebörse: 81 Angebote
  • Betriebsbörse der HWK: 69 Angebote, 10 Nachfragen
  • Betriebsbörse nexxt-change: 67 Angebote, 15 Nachfragen
Im Kammergebiet Konstanz besuchten 2.891 Auszubildende insgesamt 7.430 Teilnehmerwochen der Überbetrieblichen Ausbildung in 21 Gewerken.
 


Haushalt und Finanzen

Die wichtigsten Zahlen rund um das Budget der Handwerkskammer Konstanz setzen sich wie folgt zusammen.

Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 sowie die Planung 2023 wurden von der Vollversammlung beschlossen, geprüft und genehmigt. Der Jahresabschluss 2021 sowie der Plan 2023 wurden von der Vollversammlung am 01.12.2022 beschlossen und am 13.12.2022 genehmigt.

(in Tsd. €)20202021Plan 2023
Erträge aus Beiträgen10.30910.63310.700
Erträge aus Gebühren und Entgelten3.3373.6823.874
Erträge aus Zuwendungen2.8783.1603.460
Sonstige Erträge1.9773.6752.110
Ordentliche Erträge18.50121.15020.144
Sachaufwand und bezogene Leistungen2.5742.7543.262
Besondere Kammeraufwendungen1.2751.2081.476
Personalaufwand8.9069.4109.525
Sonstige ordentliche Aufwendungen3.3853.7244.299
Abschreibungen2.1982.1762.369
Ordentliche Aufwendungen18.33819.27220.931
Finanzergebnis-40-47-6
Ao. Ergebnis-160
Jahresergebnis1221.836-793
Im Personalaufwand sind 1.127.899,- € Gehälter für 14 Führungskräfte enthalten. Weitere Details können auf Nachfrage von Mitgliedsbetrieben eingesehen werden.
Quelle ist der von der Vollversammlung am 01.12.2022 beschlossene und von der Rechtsaufsicht am 13.12.2022 genehmigte Jahresabschluss 2021. 

Aktiva

Das Anlagevermögen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 21 Mio. Euro für Grundstücke und Gebäude der 3 Bildungsakademien in Rottweil, Singen, Waldshut sowie den Hauptsitz in Konstanz. Rund 3 Mio. Euro betreffen die Werkstatt-Ausstattung, technische Anlagen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die zweckentsprechende Verwendung ist durch die gute Auslastung in den Bildungsakademien für die Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Das kurzfristige Finanz- und Geldvermögen dient der Abdeckung der laufenden Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung sowie den geplanten Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen in den Bildungsstätten und am Hauptsitz in Konstanz.

Aktivain Tsd. €
Anlagevermögen27.316
Rechnungsabgrenzung71
Finanzmittel6.777
Forderungen2.758

Tortendiagramm Aktiva aus der Bilanz 2021 der Handwerkskammer Konstanz

Passiva

Die Bilanzsumme hat sich um rund 1,6 Mio. Euro erhöht durch den Verkauf der Liegenschaft in Villingen-Schwenningen. Das abgeleitete Eigenkapital, die Investitionsrücklage sowie die Sonderposten für Investitionszuschüsse zeigen die langfristige Mittelherkunft zur Finanzierung des Vermögens. Kurzfristig haben sich die Verbindlichkeiten um 721 Tsd. Euro gegenüber dem Vorjahr verringert, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen haben sich erhöht um 293 Tsd. Euro. Der Jahresüberschuss von rund 1,836 Mio. Euro ist einmalig geprägt durch die Erlöse aus dem Verkauf der Liegenschaft in Villingen-Schwenningen.

Passivain Tsd. €
Abgeleitetes Eigenkapital13.068
Investitionsrücklage1.342
Jahresüberschuss / Verlust1.836
Rechnungsabgrenzung900
Verbindlichkeiten1.269
Rückstellungen538
Sonderposten Investitionszuschüsse14.969

Tortendiagramm Passiva aus der Bilanz 2021 der Handwerkskammer Konstanz



Amtliche Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen der Handwerkskammer Konstanz werden in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) veröffentlicht. Einer Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung ist die Aufnahme der Bekanntmachung auf der Website www.hwk-konstanz.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ gleichgestellt.

Zum Archiv der amtlichen Bekanntmachungen (2010–2023)



Wir sind zertifiziert

Die Handwerkskammer Konstanz ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit wird bestätigt, dass sie den internationalen Standards und Normen einer modernen entwicklungsfähigen Organisation gerecht wird.