Berufe A-Z - Fachlagerist (m/w/d)

In diesem Beruf hast du immer so einiges auf Lager. Als Fachlagerist nimmst du Güter an, überprüfst, sortierst und lagerst sie - und machst sie später für den Weiterversand fertig.Wenn eine neue Lieferung ankommt, checkst du die Begleitpapiere und prüfst die Menge und Beschaffenheit der Ware. Du erfasst die Güter per Computer, packst sie aus und überprüfst, ob alles okay ist, sortierst sie ein oder leitest sie an ihren Bestimmungsort in deinem Betrieb weiter. Dabei achtest du darauf, dass die Waren unter jeweils optimalen Bedingungen gelagert werden. In regelmäßigen Abständen kontrollierst du den Lagerbestand und führst Inventuren durch. Für den Versand verpackst du Güter, füllst Begleitpapiere aus, stellst Liefereinheiten zusammen und belädst Lkws. Du kennzeichnest, beschriftest und sicherst Sendungen und beachtest dabei selbstverständlich Vorschriften, wie zum Beispiel die Gefahrgutverordnung sowie Zollbestimmungen. Für deine Arbeit nutzt du verschiedene Transportgeräte - zum Beispiel Gabelstapler, um deine Ware abzulegen, oder automatische Sortieranlagen.

Du bist ein aufgeräumter Typ


Als Fachlagerist arbeitest du in Handwerksunternehmen mit größerer Lagerhaltung, wie zum Beispiel im Metall- und Fahrzeugbau, in Druckereien oder Baubetrieben. Du bist ein Organisationstalent, das mit viel Sorgfalt und Umsicht bei der Sache ist. Denn du findest für alles den richtigen Platz und bedienst dabei zum Teil große Maschinen wie Kräne oder Hebebühnen. Auch Mathe-Kenntnisse solltest du in petto haben: Zum Beispiel musst du das Gesamtgewicht und den Raumbedarf von Gütern ausrechnen. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse für deinen Beruf von Vorteil. Denn du wirst auch mit Lieferanten aus dem Ausland in Kontakt treten.


Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

24 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Fachlagerist (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Fachlagerist (m/w/d): 0

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