Zeugnispflicht
Bei Beendung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Ihren Auszubildenden ein Zeugnis ausstellen, unabhängig davon, ob es vorzeitig beendet wird oder durch eine Kündigung.
Bei Beendung des Ausbildungsverhältnisses müssen Sie Ihren Auszubildenden ein Zeugnis ausstellen, unabhängig davon, ob es vorzeitig beendet wird oder durch eine Kündigung.