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AusbildungWelche Ausbildungsvergütung ist angemessen?

Wer einen Berufsausbildungsvertrag abschließt, fragt sich vielleicht, welche Ausbildungsvergütung für den Beruf angemessen ist. Hierfür gibt es klare Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Laut § 17 BBiG ist die Ausbildungsvergütung angemessen, wenn

  1. die Vergütung nicht unter der Mindestausbildungsvergütung liegt;
  2. die Höhe der im Tarifvertrag geregelten Vergütung nicht um mehr als 20 % unterschritten wird;
  3. bei einem tarifgebundenen Ausbildungsverhältnis die tarifliche Vergütung nicht unterschritten wird.

So finden Sie heraus, welche Ausbildungsvergütung für Ihren Beruf angemessen ist

Grafik: Wie hoch muss die Ausbildungsvergütung sein?



Im Berufe A-Z auf unserer Website können Sie jederzeit nachschauen, wie hoch die aktuellen Vergütungssätze für die gängigen Ausbildungsberufe sind.

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) wird einmal im Jahr, spätestens am 1. November, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Angezeigt wird die Ausgabe, wenn man auf der Website des Bundesgesetzblattes unter „Recherche“ den Suchbegriff „Mindestvergütung“ eingibt.