VersicherungenVersicherungspflicht für Drohnen
Wer eine Drohne einsetzen will, braucht eine separate Haftpflichtversicherung. Ohne diese erteilt die Landesluftfahrtbehörde keine Aufstiegsgenehmigung.

Flugdrohnen sind aus vielen Branchen – etwa Dachdeckerhandwerk, Architektur oder Gutachterwesen – kaum noch wegzudenken. Sie erleichtern Inspektionen und Vermessungen erheblich. Laut Statista waren 2024 rund 56.000 gewerblich genutzte Drohnen im Einsatz, bis 2030 soll ihre Zahl auf etwa 80.000 steigen.
Wer eine Drohne einsetzen will, braucht jedoch eine separate Haftpflichtversicherung. Ohne diese erteilt die Landesluftfahrtbehörde keine Aufstiegsgenehmigung. Hintergrund: Schäden durch Drohnen sind weder über eine private Haftpflicht noch über eine Betriebshaftpflicht automatisch abgedeckt.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Luftfahrt-Haftpflicht, die Personen- und Sachschäden absichert, gibt es für gewerblich genutzte Drohnen zusätzlich Kaskoversicherungen, wie die Signal Iduna, die ein solches Angebot in ihrem Portfolio hat, in einer Pressemitteilung berichtet. Diese decken beispielsweise Schäden am Fluggerät selbst oder Diebstahl ab.