ÜBA
Inka Reiter

Informationen für AusbildungsbetriebeÜberbetriebliche Ausbildung (ÜBA)

In vielen Ausbildungsberufen wird das betriebliche Lernen durch überbetriebliche Kurse erweitert. Sie ergänzen mit praktischen Unterweisungen die Ausbildung in den Betrieben. Die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) soll einen modernen technischen Standard garantieren und alle Auszubildenden gleichermaßen auf die Prüfungen vorbereiten.

Die Kurse sind Bestandteil der Ausbildung. Die Auszubildenden sind deshalb vom Betrieb freizustellen. Die Übernachtungskosten sind vom Betrieb zu übernehmen, wenn dem Auszubildenden auf Grund der großen Entfernung zwischen Wohnort und ÜBA-Stätte eine An-und Abreise an einem Tag nicht zugemutet werden kann. Auch die Fahrtkosten zur ÜBA sind dem Auszubildenden zu erstatten. AFA-Betriebe erhalten einen Fahrtkostenzuschuss im Rahmen des Sonderbeitrages Ausbildungsfinanzausgleich (AFA) im folgenden Jahr. Bei SOKA Bau-Betrieben erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten direkt mit dem Auszubildenden in der veranstaltenden Bildungsakademie.

Als Ausbildungsbetrieb haben Sie das Recht, sich jederzeit vor Ort über das Verhalten und den Leistungsstand Ihres Auszubildenden zu informieren. Die Einladung zu den überbetrieblichen Lehrgängen erfolgt automatisch.