Corona-Schnelltest-Kit
Handwerkskammer Konstanz

Corona-LandesverordnungTesten beim Friseur

Laut Bundesnotbremse mussten Kundinnen und Kunden von Friseuren und Fußpflegern in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 bisher einen tagesaktuellen, negativen Covid-19-Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorlegen, um die jeweilige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu dürfen. Dies hatte zu Kritik in den genannten Branchen geführt.

Mit Änderung der Landesverordnung, die heute (3. Mai 2021) in Kraft tritt, gibt es wesentliche Erleichterungen.

 Unter anderem reichen nun auch im Salon unter Aufsicht durchgeführte Laientests für den Friseur- oder Fußpflegebesuch aus. Der Betrieb füllt dann eine entsprechende Bescheinigung über das negative Testergebnis aus, die der Kunde innerhalb der nächsten 24 Stunden auch für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis nutzen kann.

„Wir haben gemeinsam mit unserem Landesdachverband BWHT in Stuttgart massiv auf einen erleichterten Prozess im Sinne unserer Betriebe hingewirkt. Unsere konstruktive Kritik wurde nun erhört“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz und Mitglied einer Task Force, die regelmäßig das Gespräch mit dem Sozialministerium sucht, um dort die Belange der Handwerksunternehmen zu platzieren.

Vor allem für den Friseurbesuch im ländlichen Raum ist die neue Regelung ein wichtiger Meilenstein in Richtung Normalität. „Unsere Friseure können wieder aufatmen“, freut sich Handwerkskammerpräsident Werner Rottler. In vielen kleineren Orten habe es nur begrenzt Testmöglichkeiten in offiziellen Teststellen gegeben. Das hatte dazu geführt, dass Kunden zum Leidwesen der Friseure ihren Termin absagen mussten. „Mit den neuen Regelungen zeigt die Landesregierung, dass sie den Dienstleistern des Handwerks einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Kunden zutraut. Und das zu Recht, schließlich handelt es sich hier um Berufsgruppen, die durch ihre Ausbildung mit dem Thema Hygiene ohnehin bestens vertraut sind“, so Rottler.

 Weitere Informationen zum Thema auf unserer Webseite Selbsttests von Kunden zugelassen und in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums.