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Soka-Bau: Soloselbständige müssen keine Mindestbeiträge mehr zahlen

Soka-Bau zahlt Kosten für Ausbildungsumlage zurück, da Soloselbständige nicht als Arbeitgeber gelten

Soloselbständige im Baugewerbe können aufatmen: Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil klargestellt hat, dass sie nicht als Arbeitgeber gelten, müssen sie auch keine Ausbildungskostenumlage an die Soka-Bau bezahlen. Bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet.

Befreiung von Mindestbeiträgen zum Ausbildungsverfahren 

Die jährlichen Mindestbeiträge zum Ausbildungsverfahren – früher 450 Euro, seit letztem Jahr 900 Euro – waren für viele Soloselbständige nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine große Belastung: „Diese Zahlung wurde weitgehend unabhängig vom Umsatz gefordert. Insbesondere Existenzgründer im Nebenerwerb wurden von dieser Zahlungsverpflichtung erheblich belastet. Einige Gründer haben sogar ihre Selbständigkeit wieder eingestellt“, sagt Sonja Zeiger-Heizmann, Fachbereichsleiterin Wirtschaftsförderung und Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz.

Soloselbständige gelten nicht als Arbeitgeber

Mit Beschluss vom 1. August 2017 hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Soloselbständiger  nicht als Arbeitgeber anzusehen ist und daraus zunächst gefolgert, dass für Klagen der arbeitsgerichtliche Rechtsweg nicht möglich ist. Bei Streitigkeiten seien ausschließlich die Zivilgerichte, also das Amtsgericht  zuständig. Obwohl das BAG lediglich über die Frage des Rechtswegs entschieden hat, wurde indirekt auch eine Aussage zur Zulässigkeit des sogenannten Solobeitrags getroffen, da Tarifverträge grundsätzlich nur die Rechtsverhältnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln können.

Bezahlte Beiträge werden erstattet

Die Soka-Bau hat offenbar denselben Schluss gezogen und Ende August angekündigt, dass die bereits bezahlten Beiträge einschließlich bezahlter Verzugszinsen unaufgefordert zurück bezahlt werden. Ein Rückerstattungsantrag ist nicht erforderlich. Etwaige noch nicht beglichene Zahlungsaufforderungen sind gegenstandslos.