
Experten-TippsSo erkennen Sie gefälschte Rechnungen
In den letzten Wochen haben Handwerksbetriebe vermehrt gefälschte Rechnungen bekommen, in denen Betrüger versuchen, zum Teil hohe Summen zu erschleichen. Zur Täuschung der Empfänger werden meist immer die gleichen Tricks verwendet. Lothar Hempel ist seit knapp 25 Jahren Experte im Bereich Wettbewerbsrecht der Handwerkskammer Konstanz und gibt Tipps, woran man gefälschte Rechnungen erkennen kann.
1. Absender prüfen
- Ist der amtlich aussehende Briefumschlag mit Behördenaufdruck oder -stempel bekannt?
- Prüfen Sie E-Mail-Adressen, die Sie nicht kennen.
- Rufen Sie den Rechnungssteller an und fragen Sie nach (Telefonnummer aus offizieller Quelle, z.B. Website, nutzen).
- Ist die Unterschrift einer vermeintlichen Autoritätsperson (Hauptgeschäftsführung, bei Mahnung z. B. Staatsanwalt oder Richter) plausibel?
2. Rechnungsinhalt analysieren
- Klingt der Zweck legitim?
- Gibt es bei unbekannten Forderungen möglicherweise Hinweise in den Medien?
- Geben Sie zu einer ersten Einschätzung den vermeintlichen Absender und das Wort „Fake“ oder „Betrug“ in eine Suchmaschine ein.
- Schauen Sie sich ein behördlich aussehendes Formular und formelle Behördensprache genau an und prüfen Sie sie auf Plausibilität.
- Schreibfehler und sprachliche Besonderheiten sind verdächtig, werden aber durch den Einsatz von KI immer mehr ausgemerzt.
3. Abläufe prüfen
Drohungen oder Dringlichkeit sollen einschüchtern und zu unüberlegten Handlungen verleiten. Prüfen Sie daher:
- Sind Sie wirklich schon in Verzug? Ist Ihnen überhaupt ein erstes Schreiben wie behauptet zugesandt worden?
- Sehr kurze Reaktionszeiten, z. B. „nur drei (3) Tage“ mit Betonung unangenehmer Folgen bei Untätigkeit sind verdächtig.
- Drohung mit Inkasso, „letzte Mahnung“, „Vollstreckung“ oder Schufa-Eintrag stehen in keinem seriösen ersten Anschreiben.
4. Zahlungsweg prüfen
- Soll die Forderung auf ein unbekanntes oder gar ausländisches Konto (IBAN zum Beispiel mit „ES“ am Anfang für eine spanische Bank) überwiesen werden? Deutsche Behörden verwenden generell keine Konten im Ausland.
- Vergleiche mit früheren Rechnungen und Bankverbindungen sind hilfreich.
- Vorkasse vor Erhalt einer Leistung kann verdächtig sein.
Bekannte Betrugsmaschen
Eintragung in ein Online-Register oder beim Patent- und Markenamt
Wenn jemand ein Gewerbe als Firma angemeldet hat, bekommt er oder sie eine Rechnung für die Eintragung im Handelsregister. Dieser Umstand wurde schon häufig ausgenutzt, um Rechnungen für die Eintragung in völlig unbekannte Online-Register zu stellen. Die gleiche Masche funktioniert auch bei Rechnungen für eine markenrechtliche Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Forderungen von vermeintlichen Behörden
Auch wenn keine Rechnungen erwartet werden, täuschen Betrüger oft vor, eine offizielle Behörde zu sein, indem sie die Merkmale von Behördenpost nachahmen (z.B. graues Umweltschutzpapier). Dies ist geschehen im Fall einer so genannten „Gewerbeauskunftzentrale“, die dazu aufforderte, Daten zu ergänzen und das Schreiben ausgefüllt zurückzusenden. So kam es zum Abschluss eines vermeintlichen Vertrages, den man freiwillig nie abgeschlossen hätte. Es gab auch schon Anschreiben für die kostenpflichtige Eintragung in einem Schornsteinfegerregister, einem Zentralregister für Veterinär-Kontrollnummern oder aktuell für eine angebliche Forderung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Einsatz bekannter Markennamen
Betrüger versuchen auch Vertrauen zu gewinnen, indem sie auf die Verwechslung mit der Rechnung großer und bekannter Unternehmen (z. B. Google, Telefonbuchverlage), Versicherungen (Unfallversicherung) und Vereine (Automobilclub) setzen, zu denen viele Personen schon eine Geschäftsbeziehung haben. Hier lohnt es sich, die offiziellen Kontaktdaten zu recherchieren und mit den im Anschreiben genannten zu vergleichen.