Qualifikation des Inhabers, des Geschäftsführers oder des technischen Betriebsleiters
- Meisterprüfung im ausgeübten Handwerk oder einem verwandten Handwerk oder
- Gleichwertige Prüfung, zum Beispiel Diplom oder Techniker
Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie des Meisterprüfungs-, Diplom- oder Technikerzeugnisses bei, sofern Sie die Meisterprüfung nicht bei der Handwerkskammer Konstanz abgelegt haben.