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"Klimaschutz-Plus"

Energiesparmaßnahmen in Gewerbebetrieben

Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2002 ins Leben gerufene Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ feiert dieses Jahr 15-jähriges Jubiläum. Mit verbesserten Förderkonditionen will das Ministerium jetzt zum Programmstart 2017 noch stärkere Anreize für Investitionen zum Schutz des Klimas setzen. Die Bilanz von „Klimaschutz-Plus“ kann sich sehen lassen: In den letzten 15 Jahren wurden 5.500 Vorhaben in Baden-Württemberg mit über 125 Millionen Euro bezuschusst. Damit wurden Investitionen in Höhe von 930 Millionen Euro angestoßen und der Kohlendioxidausstoß des Landes wurde um 300.000 Tonnen pro Jahr reduziert.

Unterschiedlichste Maßnahmen förderfähig

Bei „Klimaschutz-Plus“ werden im Programmteil „CO2-Minderungsprogramm“ gezielt Energiesparmaßnahmen an Nicht-Wohngebäuden wie z. B. Betriebsstätten gefördert. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen oder Maßnahmekombinationen in den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Im Bereich energetische Sanierung werden gefördert:
  • die Sanierung von Beleuchtungsanlagen unter Einsatz von LED-Technik
  • die Nutzung von Abwärme, die innerhalb des Gebäudes bzw. der Liegenschaft anfällt
  • die Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Brennwertfeuerungen)
  • die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • die Sanierung von Lüftungsanlagen (auch Kälteerzeugung zur Gebäudeklimatisierung)
Im Bereich Einsatz erneuerbarer Energien werden gefördert:
  • Wärmepumpenanlagen
  • Holzpelletheizungen
  • Holzhackschnitzelheizungen
  • solarthermische Anlagen

Zuschüsse für eingespartes Kohlendioxid (CO2)

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Zuschuss wird anhand der Höhe der in der Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme rechnerisch nachweisbaren Minderung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) festgesetzt. Pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent beträgt der Zuschuss 50 Euro. Der Zuschuss ist auf 30% (bislang 20%) der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro, begrenzt. Bei Maßnahmen, die auch der Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz dienen, wird der berechnete Zuschuss um 15% reduziert. Im Rahmen eines Bonussystems kann der Zuschuss auf bis zu 40% erhöht werden, wenn z. B. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) nachgewiesen wird. Gewährt werden Förderungen ab 5.000 Euro (Bagatellgrenze).

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer (Mieter oder Pächter) in Baden-Württemberg gelegener gewerblich genutzter Immobilien. Unternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn sie das Kriterium der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen (Jahresumsatz geringer als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. €, weniger als 250 Beschäftigte, Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 %.).

Kurze Antragsfrist – Vergabe nach dem „Windhundprinzip“

Anträge können nur bis zum 30.11.2017 (Eingangsstempel der Bewilligungsstelle) gestellt werden. Dabei werden nur Förderanträge angenommen, die einen geplanten Maßnahmenbeginn innerhalb der nächsten zwölf Monate ausweisen. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Antragseingangs („Windhundprinzip“) vergeben. Interessenten sollten deshalb Anträge so rasch wie möglich stellen. Weitere Informationen, die detaillierte Förderrichtlinie und Förderanträge können im Internet unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de herunter geladen werden.

Für Fragen rund um die Förderung von Energiesparmaßnahmen an Betriebsgebäuden steht der Peter Schürmann gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.