Teilnehmer der 106. Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz beim Abstimmen, 12.02.2020
Handwerkskammer Konstanz
106. Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz, 12.02.2020

Handwerkspolitische Stellungnahme der VollversammlungKeine Bonpflicht für Kleinstbeträge

Am 1. Januar 2020 startete die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde muss danach für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg erhalten. Betroffen sind allein in den fünf Landkreisen des Handwerkskammerbezirks Konstanz Kunden von rund 150 Bäckerbetrieben, wobei hier die zusätzlichen Verkaufsfilialen noch nicht berücksichtigt sind. Durch die Bonpflicht soll laut Bundesregierung der Steuerbetrug eingedämmt werden: Verpflichtende Belege sollen dafür sorgen, dass alle Einnahmen in der elektronischen Kasse erfasst werden und der Kunde dies auch registriert. Das Handwerk kritisiert das Vorgehen stark, da die Kassen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, alle Zahlvorgänge sowieso lückenlos und manipulationssicher aufzeichnen, sodass die Bons hinfällig sind und keine weitere Sicherheit schaffen. Vielmehr sind Betriebe durch die Bonpflicht gezwungen, Müllberge aus beschichtetem Papier zu produzieren.

Forderungen

  • Das regionale Handwerk steht hinter dem Anliegen der Bundesregierung, Steuerhinterziehung aktiv zu bekämpfen. Allerdings ist die Bonpflicht bei Kleinstbeträgen, die zumal in den elektronischen Kassen manipulationssicher verbucht sind, völlig überzogen.
  • Betriebe, deren Kassen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sollten generell von der Bonpflicht ausgenommen werden.
  • Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten bzw. Befreiung von der Bonpflicht sollten von den zuständigen Finanzämtern auch genutzt werden. (Die Befreiung ist nach Ermessen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen möglich).