Freistellungspflicht für Berufsschulunterricht und ÜBA
Sie müssen Ihre Auszubildenden dazu anhalten Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung zu besuchen und sie dafür auch freistellen.
Sie müssen Ihre Auszubildenden dazu anhalten Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung zu besuchen und sie dafür auch freistellen.