Freistellung für Prüfungen
Sie müssen Ihre Auszubildenden rechtzeitig für die angesetzten Zwischen-, Gesellen- und Wiederholungsprüfungen anmelden und sie dafür auch freistellen.
Sie müssen Ihre Auszubildenden rechtzeitig für die angesetzten Zwischen-, Gesellen- und Wiederholungsprüfungen anmelden und sie dafür auch freistellen.