
Digitalisierungsförderung des LandesFörderung für digitale Vorhaben
Zum 1. Juli 2025 hat die L-Bank eine neue Digitalisierungsförderung ins Leben gerufen. Die sehr erfolgreiche und beliebte Förderung „Digitalisierungsprämie Plus“ wurde durch die „Digitalisierungsfinanzierung“ ersetzt.
Was bedeutet die Änderung für Handwerksbetriebe?
Für das Handwerk fällt damit eine Möglichkeit weg, sich unkompliziert und niederschwellig Unterstützung in Form von Zuschüssen bei seinen Digitalisierungsprojekten zu holen.
Das neue Förderprogramm besteht aus drei Bausteinen oder Stufen.
Stufe 1: Basis-Digitalisierung
Inhalte: IT-Hardware, Software, Cloud-Infrastruktur, Netzwerke, IT-Schulungen, projektbezogene Betriebsmittel
Zielgruppe: KMU.
Förderung: Keine Zuschüsse, aber zinsgünstiger Kredit.
Zielsetzung: Basics der Digitalisierung etablieren und Mitarbeitende befähigen.
Stufe 2: LevelUp-Digitalisierung
Inhalte: Digitale Vernetzung (Prozesse, Schnittstellen), IT-Sicherheit, digitale Plattformen und Schulungen
Zielgruppe: KMU und größere Unternehmen.
Zuschuss: 5 % Digitalisierungsprämie des Landes (bis 250 k).
Stufe 3: HighEnd-Digitalisierung
Inhalte: KI-Integration, Big Data, umfangreiche Digitalisierungsvorhaben, umfassende IT-Security, Mitarbeiterschulungen.
Zielgruppe: Unternehmen mit Projektvolumen + Kredit > 3 % des Jahresumsatzes.
Zuschuss KMU:
- 5 % Digitalisierungsprämie
- 1 % L‑Bank-Zuschuss (Stufe 3a)
- 2 % L‑Bank-Zuschuss (Stufe 3b)
Zusätzlich ist in den Stufen 2 und 3 ein KfW ERP-Zuschuss möglich.
Für alle drei Stufen gilt eine Mindestinvestition von 25.000 €. Die Förderung erfolgt als zinsvergünstigtes Darlehen, wobei in den Stufen 2 und 3 auch ein Tilgungszuschuss gewährt wird.
In Stufe 1, die in vielen Fällen für das Handwerk relevant ist, gibt es keine Zuschüsse mehr. Der Antragsprozess ist aus diesem Grund auch ausschließlich über das Hausbankverfahren möglich.
Wie stellt man einen Antrag auf Digitalisierungsfinanzierung?
Der Antrag muss über die Hausbank gestellt werden. Der gesamte Prozess läuft folgendermaßen ab:
- Beratungsgespräch in der Hausbank
- Antragstellung und Kreditvertrag über die Hausbank
- Genehmigung durch die L‑Bank
- Mittelabruf (innerhalb von 12 Monaten)
- Umsetzung und Verwendungsnachweis
- Auszahlung der Zuschüsse (falls beantragt)
Überblick: Digitalisierungsprämie vs. Digitalisierungsfinanzierung
Merkmal | Digitalisierungsprämie Plus (bis 30.06.2025) | Digitalisierungsfinanzierung (seit 01.07.2025) |
Direktzuschuss | 30 % bis 15.000 €, max. 3.000 € | entfällt |
Darlehensvariante | ab 15.000 €, 4 % Tilgungszuschuss | neu gestaffelt in 3 Stufen, hoher bürokratischer Aufwand |
Anforderung an die Zielgruppe | Für KMU/ Handwerk einfach zugänglich | Für Kleinstbetriebe weniger praxistauglich (mind. 25.000 €, KfW-Check, höhere Hürden) |
Form der Förderung | Zuschussvariante sehr beliebt, niedrigschwellig | Nur noch zinsgünstige Darlehen, ggf. Tilgungszuschuss |