
IBAN-ZahlungsverkehrFirmenname reicht künftig nicht mehr aus
Mit gefälschten Rechnungen versuchen Betrüger immer wieder Geld auf ihre Konten umzuleiten. Oft sehen die Rechnungen – auch dank KI – täuschend echt aus, so dass der Kunde nichts merkt und das Geld unwissentlich auf das Konto der Betrüger überweist. Der Rechnungssteller geht dabei leer aus. Nun tritt am 9. Oktober eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Verbraucher und Unternehmen schützen soll.
Künftig müssen Banken bei Überweisungen Kontoinhaber und IBAN kontrollieren, statt wie bisher nur die IBAN. Das kann auch für Handwerksbetriebe eine Umstellung bedeuten. „Damit hier nichts schief geht, gibt es einiges zu beachten“, informiert Dennis Schäuble vom Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz.
Denn wenn es Abweichungen zwischen der vom Überweisenden begünstigten Person und dem bei der IBAN hinterlegten Namen gibt, wird die Zahlung von der Bank nicht ausgeführt. Die entstehenden Kosten trägt dann derjenige, der überweist. „Das neue System ist deutlich sicherer als das bisherige“, sagt Dennis Schäuble. Beim Online-Banking werde es zudem ein Ampelsystem geben, das dem Überweisenden zeigt, ob alles passt, oder etwas nicht stimmt.
Kontoinhaber auf Rechnung angeben
Damit auch künftig alles reibungslos läuft, rät Dennis Schäuble den Handwerksbetrieben auf der Rechnung zwingend den Kontoinhaber anzugeben, „und diesen anfangs eventuell nochmals besonders zu kennzeichnen“. Er empfiehlt zudem die Stammdaten von Lieferanten darauf zu überprüfen, ob die Kontoinhaber angegeben sind.
„Die neue EU-Verordnung bietet noch weitere Vorteile“, sagt Dennis Schäuble, denn ab dem 9. Oktober sind Banken zu Echtzeitüberweisungen verpflichtet. „Das heißt, wenn ein Betrieb Geld überweist, dann ist es zehn Sekunden später beim Empfänger auf dem Konto.“
Doch trotz der neuen EU-Verordnung werden Betrüger auch künftig versuchen, sich über das Onlinebanking Zugang zu Konten zu verschaffen, vermutet Schäuble und rät deshalb, das Onlinebanking gut im Auge zu behalten und sich im besten Fall ein Überweisungslimit zu setzen, sowie sämtliche Absicherungsmöglichkeiten mit Zwei-Faktor-Authentifizierung, TAN und Co. zu nutzen, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sollte man im Mailverkehr auf Phishing-Mails achten, mit denen sich Betrüger Zugang zu persönlichen Daten verschaffen wollen.