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Strategien gegen Fachkräftemangel, Teil 1Expertentipps: Wie man ausländische Mitarbeiter einstellt

Das Handwerk ist vom Fachkräftemangel in Deutschland besonders betroffen. Daher geben die Rechtsexperten der Handwerkskammer in einer dreiteiligen Serie Tipps für die Stellenbesetzung. Teil 2 beschäftigt sich mit Leiharbeit, in Teil 3 steht der Subunternehmereinsatz im Mittelpunkt.

Seit 1. März 2020 gilt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), die Westbalkanregelung wurde bis 2023 verlängert. Viele Bewerber aus dem Ausland können nun einfacher nach Deutschland kommen. Viola Bischoff, Expertin für Arbeitsrecht bei der Handwerkskammer, gibt sechs Tipps zur Akquise und Einstellung ausländischer Fachkräfte.

Ausländische Fachkräfte einstellen: Tipps der Expertin

1. Jobbörsen

Betriebe können den Arbeitsplatz bei der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit mit zwei Mausklicks europaweit (EURES-Portal) und auf „Make it in Germany“ veröffentlichen lassen. Bei bereits bestehenden Stellengesuchen sollten sie sich an den örtlichen Arbeitgeberservice wenden.

Tipp: Inserieren der Stellenanzeige in der Landessprache oder auf Englisch sorgt für eine höhere Resonanz. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, Stellengesuche in die kostenlose Fachkräftebörse der Handwerkskammer einzustellen.

2. Fachkräfte aus der EU

EU-Bürger sowie Bürger aus Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz genießen uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt: Betriebe können Bewerber sofort einstellen, es ist kein Arbeitsvisum nötig.

3. Ungelernte Fachkräfte aus Westbalkan-Ländern

Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien können nach Deutschland kommen, wenn ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt.  Der Betrieb stellt dabei einen Arbeitsvertrag aus, der vom Bewerber bei der zuständigen Botschaft eingereicht wird. Außerdem darf kein Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten bestanden haben. Das Verfahren kann über sechs Monate dauern.

Tipp: Da sich der Arbeitsbeginn nicht exakt bestimmen lässt, im Arbeitsvertrag angeben: „Ab Einreise nach Deutschland und gültigem Arbeitsvisum“.

4. Gelernte Fachkräfte aus dem Westbalkan oder aus Drittländern

Seit 1. März 2020 kann jede Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation (§ 18a AufenthG) ohne Vorrangprüfung nach Deutschland kommen. Für die Beantragung eines Visums bei der Deutschen Botschaft im Ausland sollte die Berufsqualifikation bereits anerkannt sein. Hat der Betrieb schon einen Bewerber im Auge, kann er ihn beim Anerkennungsverfahren unterstützen, indem er z.B. die regionalen Beratungsangebote wahrnimmt: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) bevollmächtigt den Arbeitgeber, die Unterlagen des Bewerbers bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland einzureichen. Von der Anerkennung bis zur Visumantragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung wird der Arbeitgeber über jeden einzelnen Schritt und fehlende Unterlagen informiert. Die Gebühr beträgt 411 €, zzgl. der Kosten für das Anerkennungsverfahren.

Tipp: Übersichten zu den einzelnen Verfahren stehen auf www.make-it-in-germany.de.

5. Geflüchtete

Bei der Einstellung von Geflüchteten ist der Aufenthaltstitel zu beachten. Unproblematisch ist die Aufenthaltserlaubnis im Scheckkartenformat. Der Betrieb sollte hier aber die Gültigkeitsdauer sowie ggf. das Zusatzblatt mit den Bedingungen für den angebotenen Arbeitsplatz überprüfen. Bei einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung muss die Genehmigung der Ausländerbehörde und die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur eingeholt werden. Die Ausweisdokumente sind als Kopie in der Personalakte aufzubewahren.

6. Kostenlose Beratung

Bei Fragen zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland können Betriebe sich wenden an:

Welcome Center Schwarzwald-Baar Heuberg & Hochrhein Bodensee
Ramona Shedrach, 07721-922-239, welcome@vs.ihk.de

IQ Netzwerk Baden-Württemberg – Regionale Koordinierungsstelle für Fachkräfteeinwanderung
Bettina Köster, 0173-5763106, bettina.koester@arbeitsagentur.de

Portrait von Viola Bischoff

Viola Bischoff

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