Geldscheine Symbolbild
Pixabay

ArbeitsrechtErhöhung der Branchenmindestlöhne und des gesetzlichen Mindestlohns

Zum 1. Januar 2025 traten in verschiedenen Branchen neue Mindestlöhne in Kraft. Diese Anpassungen erfolgten auf Grundlage tariflicher Vereinbarungen und gesetzlicher Vorgaben. Sie betreffen insbesondere die Elektrohandwerke, die Gebäudereinigung und das Dachdeckerhandwerk. Gleichzeitig wurde auch der gesetzliche Mindestlohn angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn

Bei Ausschluss eines Anspruchs auf einen Tariflohn oder Branchenmindestlohn greift der gesetzliche Mindestlohn. Alle Beschäftigten über 18 Jahre haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn – außer Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung.

Seit 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 €.

Neue Branchenmindestlöhne in verschiedenen Gewerken

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es für bestimmte Branchen tariflich festgelegte Mindestlöhne, die meist über dem gesetzlichen Niveau liegen. Die wichtigsten Anpassungen für 2025 betreffen die folgenden Gewerke.

Elektrohandwerk

Der Tarifvertrag für das Elektrohandwerk sieht folgende Mindestentgelte vor:

  • 14,41 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2025
  • Weitere Erhöhungen auf 14,93 € (2026), 15,49 € (2027) und 16,10 € (2028) sind bereits festgelegt​.

Gebäudereinigerhandwerk

Für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung gelten ab dem 1. Januar 2025 folgende Mindestlöhne:

  • Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 14,25 € pro Stunde
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 17,65 € pro Stunde
  • Ab 2026 steigen diese Löhne weiter auf 15,00 € bzw. 18,40 €​.

Dachdeckerhandwerk

Auch im Dachdeckerhandwerk steigen die Mindestlöhne ab 2025. Die neuen Entgelte betragen:

  • Mindestlohn 1 (für ungelernte Dachdeckerhelfer): 14,35 € pro Stunde
  • Mindestlohn 2 (für gelernte Dachdecker): 16,00 € pro Stunde​
     

Wir raten dazu, die Handwerkerstunde entsprechend anzugleichen.