Laptop Handwerker
bernardbodo / Fotolia

EU-PlattformEnde der Online-Streitbeilegungsplattform: Das müssen Handwerker tun

Die EU-Kommission stellt ihre zentrale Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) zum 20. Juli 2025 dauerhaft ein. Insbesondere für Handwerksbetriebe, die online Dienstleistungen oder Produkte anbieten oder eine Website mit Impressum führen, bedeutet dies: Sie müssen ihre Rechtstexte rechtzeitig anpassen, um rechtssicher zu bleiben und Abmahnungen zu vermeiden.

Was Sie konkret tun müssen

Viele Handwerksbetriebe informieren im Impressum, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in E-Mail-Signaturen über die ODR-Plattform der EU. Diese Information wird ab 20. Juli 2025 überflüssig – und muss dann vollständig entfernt werden.

Folgende Hinweise sind zu löschen

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/“

Auch Links zur Plattform dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Impressum oder E-Mails enthalten sein. Dies betrifft sämtliche Betriebe, unabhängig davon, ob sie am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht.

Was bei der Umstellung außerdem zu beachten ist

E-Mail-Signaturen und Angebotsvorlagen sollten ebenfalls überprüft und ggf. angepasst werden.

Wer rechtssichere Texte über Dienste wie z.B. eRecht24 nutzt, kann ab dem 20. Juli aktualisierte Impressen und Datenschutzerklärungen kostenlos neu generieren.

Achtung bei Abmahnungen: Betriebe, die in der Vergangenheit wegen unvollständiger Informationen zur ODR-Plattform abgemahnt wurden, sollten bestehende Unterlassungserklärungen rechtlich prüfen lassen – ggf. ist eine ordentliche Kündigung notwendig.

Nationale Schlichtungsinformation im Impressum bleibt

Zwar entfällt der Hinweis auf die EU-Plattform, aber eine Erklärung zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an nationalen Schlichtungsverfahren ist nach wie vor verpflichtend – auch für kleine Handwerksbetriebe mit Online-Präsenz. Diese Information muss bereits jetzt im Impressum enthalten sein – und auch nach dem 20. Juli 2025 bestehen bleiben.

Die Formulierung richtet sich danach, ob Ihr Betrieb bereit ist, an einem Verfahren teilzunehmen: Schreiben Sie bei einer Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren: „Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).“

Wenn Sie nicht teilnehmen: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“

Tipp für Betriebe: Wenn Sie aktuell im Impressum angeben, nicht an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss diese Erklärung unverändert beibehalten werden. Eine vollständige Entfernung wäre ein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten.

Warum das auch kleine Handwerksunternehmen betrifft

Auch wenn viele Handwerksbetriebe keinen Online-Shop führen, ist ein rechtskonformes Impressum auf der Website Pflicht. Bereits durch das Anbieten von Leistungen, die online angefragt oder per E-Mail beauftragt werden können, gelten die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Hintergrund: Warum wird die EU-Plattform eingestellt?

Die EU hat mit der Verordnung 2024/3228 die Rechtsgrundlage für die ODR-Plattform aufgehoben. Grund dafür ist die sehr geringe Nutzung: Nur etwa 2 % der eingereichten Beschwerden führten tatsächlich zu einem Verfahren. Die Kosten standen damit in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Zukünftig soll ein neues, digital verbessertes EU-System zur außergerichtlichen Streitbeilegung entstehen – ein konkretes Nachfolgeportal ist jedoch frühestens für Ende 2025/Anfang 2026 zu erwarten.


Kontakt

Joachim Vojta

Unternehmensservice

Juristische Beratung

Tel. 07531 205-336

Fax 07531 205-6336

joachim.vojta--at--hwk-konstanz.de