Autohaus Blender mit abgesperrten Verkaufsflächen.
Blender
Autohäuser mit Werkstatt wie hier das Autohaus Blender sind weiterhin für Kunden geöffnet, müssen ihre Verkaufsbereiche aber gut abtrennen.

Corona-KriseDie meisten Handwerker arbeiten weiter

Die Versorgung mit den meisten handwerklichen Dienstleistungen und Produkten ist auch in der Corona-Krise gewährleistet: Reine Handwerksbetriebe ohne Verkaufsstellen wie beispielsweise Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, reine Reparaturbetriebe sowie das Lebensmittelhandwerk arbeiten weiter.

Bei handwerklichen Mischbetrieben mit Verkaufsräumen sind Warenbereiche für den Publikumsverkehr abzusperren; der Verkauf ist insoweit einzustellen. Dies gilt auch für Autohäuser mit Werkstattbereich, wobei schon bestellte Fahrzeuge noch zugelassen und ausgeliefert werden dürfen.

Die Verkaufsstellen des Lebensmittelhandwerks bleiben geöffnet, allerdings ohne die angegliederten Cafés. Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker und Optiker sind von der Schließung explizit ausgenommen. Auch Medizinische Fußpflege ist weiterhin erlaubt.

„Das Handwerk trägt einen wichtigen Teil dazu bei, dass die Versorgung der Bevölkerung gesichert ist, ob mit Produkten oder Dienstleistungen. Das reicht von der Autoreparatur über Arbeiten rund ums Haus bis hin zur Sicherung von gesundheitsnahen Dienstleistungen wie Hörgeräteanpassungen oder Einlagen. Und natürlich sind unsere Lebensmittelgewerke vom Bäcker bis zum Metzger ein wichtiger Teil der wohnortnahen Versorgung“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.

In allen Bereichen, ob in den Werkstätten oder auf der Baustelle sind geeignete Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die Handwerkskammer Konstanz empfiehlt jedem Betriebsinhaber, die Gefährdungssituation für Mitarbeiter und Kunden fortlaufend zu überprüfen. „Überall sollte das Verbreitungsrisiko bestmöglich eingedämmt werden, beispielsweise indem Arbeitszonen streng abgegrenzt werden und enge Arbeitsteams möglichst auf zwei Personen begrenzt werden“, so Hiltner.

Zu beachten ist: Sollten einzelne Städte und Gemeinden aufgrund der Sicherheitslage zusätzlich weiterreichende Beschränkungen verfügen, gilt die strengere kommunale Regelung.