Experten-InterviewDas gilt bei der Kleinunternehmerregelung

Die Änderung der Kleinunternehmerregelung Anfang 2025 bietet einige Vorteile. Für wen sie sich eignet, erklärt Hans-Peter Broghammer, betriebswirtschaftlicher Berater, im Interview.

Hans-Peter Broghammer, betriebswirtschaftlicher Berater bei der Handwerkskammer Konstanz, im Beratungsgespräch.
HWK KN / Torben Nuding

Was hat sich 2025 bei der Kleinunternehmerregelung geändert?

Das Wichtigste: Die Umsatzgrenzen sind nach oben gegangen. Seit Januar 2025 liegt die Grenze für den Umsatz im Vorjahr bei 25.000 Euro, davor waren es 22.000 Euro. Im laufenden Jahr darf der erwartete Umsatz nun bis zu 100.000 Euro betragen, statt wie bisher 50.000 Euro. Die neuen Grenzen beziehen sich auf den Nettoumsatz. Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, erfolgt direkt ein Wechsel zur Regelbesteuerung und Umsatzsteuer wird fällig.

Welche Auswirkungen hat das auf Handwerksbetriebe?

Die Befreiung von der Umsatzsteuer bedeutet, dass keine E-Rechnung nach EN 16931 ausgestellt werden muss. Rechnungen können weiterhin als Papierdokument oder als PDF verschickt werden. Die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können, bleibt jedoch bestehen. Insgesamt bedeutet es aber weniger Bürokratie: keine Umsatzsteuervoranmeldung, kein Vorsteuerabzug. Das spart Zeit und sorgt für Entlastung, besonders bei kleineren Betrieben. Allerdings ist die Kleinunternehmerregelung nicht für jeden Betrieb die beste Lösung.

Was sollte bei der Entscheidung für oder gegen die Regelung bedacht werden?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem für Betriebe mit wenig Investitionen und vielen Privatkunden, die auf den Endpreis achten. Wer aber regelmäßig Maschinen kauft oder hohe Materialkosten hat, verzichtet auf den Vorsteuerabzug. Das kann teuer werden. Gegenüber Geschäftskunden kann der Verzicht auf Umsatzsteuer ein Nachteil sein, da sie diese absetzen können.

Gibt es strategische Überlegungen über die Steuer hinaus?

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich als Übergangslösung, besonders für Betriebe, die wachsen möchten. Wer zu lange daran festhält, könnte sich allerdings selbst einschränken. Rechnungen inklusive Umsatzsteuer wirken professioneller. Die neuen Regeln geben mehr Flexibilität, sollten aber nicht die langfristige Strategie ersetzen.

Was ist bei einer Gründung wichtig?

Gründer starten automatisch als Kleinunternehmer. Es besteht aber die Möglichkeit, direkt auf die Anwendung der Regelung zu verzichten, zum Beispiel über das Elster-Portal. Diese Entscheidung ist dann für fünf Jahre bindend.

Was empfehlen Sie Handwerksbetrieben?

Eine ehrliche Bestandsaufnahme ist ratsam: Wo steht der Betrieb und wohin soll es gehen? Wer dauerhaft klein bleiben oder nebenberuflich arbeiten möchte, profitiert von der neuen Regelung. Wer auf Wachstum und Investitionen setzt, sollte bewusst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, auch wenn die neuen Grenzen nicht überschritten werden.

Gibt es einen abschließenden Tipp?

Ich empfehle auf jeden Fall, die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eines Wechsels gemeinsam mit einem Berater zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.



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