Plakatmotiv der Testkampagne der Handwerkskammer Konstanz
Handwerkskammer Konstanz

Alles Wichtige rund um die Testung auf das CoronavirusCorona: Testen, testen, testen

Welche Tests gibt es?

Auf das Coronavirus wird derzeit mittels PCR- oder Antigen-Tests getestet. Antigen-Tests werden wiederum unterschieden in Schnelltests und Selbsttests. Die verschiedenen Testarten lassen sich gemäß Bundesgesundheitsministerium wie folgt erklären.

PCR-Test

Der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests ist zwar am verlässlichsten, die Getesteten müssen aber auch rund 24 Stunden auf das Ergebnis warten, das im Labor ausgewertet wird. PCR bedeutet polymerase chain reaction, dt. Polymerase-Kettenreaktion. Untersucht wird, ob im Nasen- oder Rachabstrich DNA-Stücke des Virus vorhanden sind. PCR-Tests dürfen nur von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden.

Schnelltest

Schnelltests sind Antigen-Tests, die vor Ort („Point of Care“, PoC) erfolgen können. Schnellgetestet werden darf nur durch fachlich geschultes Personal. Zudem sind gesonderte Räumlichkeiten und umfassende Infektionsschutzvorkehrungen für die Tester erforderlich.

Wichtig: Im Rahmen der sogenannten Bürgertests hat jeder Bürger Anrecht auf mindestens einen Gratis-Schnelltest pro Woche. Sofern ein Betrieb selbst vor Ort Schnelltests anbieten möchte, kann er auf die in dieser Liste benannten medizinrechtlich zugelassenen Schnelltests zurückgreifen.

Die baden-württembergischen Handwerkskammern bieten kostenfreie Online-Schulungen an, die dazu befähigen, Antigen-Schnelltests zum Covid-19-Antikörper-Nachweis durchzuführen. Die Termine stehen auf der Webseite der Handwerkskammer Stuttgart und werden regelmäßig ergänzt.

Selbsttest

Selbsttests sind gleichfalls Antigen-Tests, die jedoch individuell selbst durchgeführt werden können. Anders als bei Schnelltests genügen hier Abstriche aus dem vorderen Rachen- oder Nasenraum. Auch Spuck-, Lolly- und Gurgellösungen werden aktuell vorbereitet oder sind bereits teilweise zugelassen. Eine Auflistung der Tests zur Eigenanwendung durch Laien finden Sie auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Seit 23. April 2021 müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Dies schreibt die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor. Umfassende Informationen hierzu hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem FAQ: Corona-Tests für Betriebe zusammengefasst.

Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz können verschiedene Selbsttest-Kontingente (Nasal- oder Spucktest) zu günstigen Konditionen bestellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Corona-Tests für Mitgliedsbetriebe.

Seit 3. Mai 2021 dürfen Arbeitgeber und Anbieter von Dienstleistungen (z.B. Friseure und Fußpfleger) für vor Ort unter Aufsicht getestete Mitarbeiter bzw. Kunden einen Nachweis über einen negativen Covid-19-Test (Schnelltest oder Selbsttest) ausstellen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Selbsttests von Kunden zugelassen.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher sollte nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Wir unterstützen Sie

Beratung und Erklärvideo zur Teststrategie für Ihren Betrieb

Sie sind sich unsicher, wie Sie in Ihrem Betrieb eine sinnvolle Teststrategie umsetzen sollen?

Wir haben für Sie ein Video-Tutorial erstellt, das Ihnen zeigt, worauf Sie bei Ihrem individuellen Testkonzept achten müssen. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Corona-Hotline unter 07531-205-201. Die Beraterinnen und Berater können zusätzlich auf das Wissen unserer zertifizierten Hygienebeauftragten zugreifen, um Ihnen verlässliche Antworten zu geben.

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Testkonzept in unseren Bildungsstätten

In unseren handwerklichen Bildungsstätten haben wir eigene kleine Testzentren einrichten. Jeden Montag und Mittwoch erhalten die Auszubildenden, Kursteilnehmende und das Personal einen Selbst- bzw. Laientest, den sie selbst vor Start des Unterrichts unter Aufsicht durchführen. Eine Kursteilnahme ohne Test ist nicht möglich.

Zur Sicherung der Prüfungen erhalten selbstverständlich auch Prüfungsteilnehmende und Mitglieder der Prüfungskommissionen Tests.

Mit unserem Testkonzept tragen wir aktiv dazu bei, das Infektionsrisiko weiter zu verringern und schaffen gute Voraussetzungen, um ÜBA und Weiterbildung sicher fortführen zu können.

Weitere Informationen zum Testkonzept in unseren Bildungsstätten finden Sie auf der Website der Bildungsakademie.